VKH - Fotokopien und Fahrtkosten

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Myszka
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#1

14.03.2011, 12:34

Hallo ihr Lieben,

habe eine neue Stelle seit einer Woche bei einer Familienrechtlerin. Leider hatte ich nie zuvor Familienrecht und deswegen auch nicht viel Ahnung.
Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.

Ich soll Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Kann ich auch Fotokopien (Anlagen für die PKH-Erklärung) geltend machen?
Kann ich auch Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder beantragen? (Wir sitzen nicht am Ort des Gerichts)
Im Protokoll steht: Der Antragstellerin wird mit Wirkung vom … Verfahrenskostenhilfe bewilligt und RAin …. in Köln beigeordnet.

Vielen Lieben Dank für eure Hilfe
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LuzZi
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#2

14.03.2011, 13:04

Wenn die Beiordnung nicht zu den Bedinungen eines ortsansässigen RA. erfolgt ist, dann kannst du auch Fahrtkosten abrechnen. Bzgl. der FK wirds so gehandhabt wie in Zivilprozessen.

Das ist i. Ü. unabhängig davon, ob du jetzt ein normales Zivilverfahren oder eine Familiensache hast.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Adora Belle
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#3

14.03.2011, 13:39

Nur ganz vorsorglich - die Kopien für den VKH-Antrag kannst Du nicht über die VKH abrechnen. Die sind im VKH-Prüfungsverfahren und damit vor Bewilligung entstanden. Solche Ablichtungen sind als allgemeine Bürokosten von den Gebühren gedeckt, gesonderte Auslagen-Tatbestände gibt es dafür nicht.
Myszka
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#4

15.03.2011, 08:26

Vielen Dank euch beiden

:thx
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