Lebensgefährte mit rein??

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Emma-Anna
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#1

21.02.2011, 15:24

Hallöchen,

ich habe hier eine Sache da soll ich PKH für ne ZV beantragen. Die MDT ist alleinerziehend mit einem Sohn und hat einen gemeinsamen Sohn mit dem neuen Partner, die auch zusammen leben. Der Lebensgefährte hat auch eine Tochter mitgebracht.

Nun ist die Frage, ob ich den Lebensgefährten der MDT bei der PKH mit angeben soll, da sie auch ein gemeinsames Haushaltskonto führen und beide im Mietvertrag angegeben sind und ja irgendwie auch für das jeweils andere Kind sorgen.

Wie mache ich es jetzt richtig? Vielleicht hat ja jemand schon einmal so einen Fall gehabt.

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Perle
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#2

21.02.2011, 15:34

Nachdem du ja nur für die Mandantin PKH beantragst, muss der Lebensgefährte nicht mit rein. Bei der Miete gibt es ja eine Spalte, welchen Betrag der Ast. selbst trägt. Hier ist dann natürlich anzugeben, dass die Hälfte (oder was auch immer) vom Lebensgefährten getragen wird.
Die Kinder des Lebensgefährten kannst du nicht als Unterhaltsberechtigte angeben, nur die eigenen.
Wenn die Mandantin allerdings Unterstützung vom Lebensgefährten erhält, ist das auch anzugeben.
[color=#BF0000]Es ist unmöglich alles auf einmal zu machen, es ist aber möglich [u]etwas[/u] auf einmal zu machen.[/color]
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#3

22.02.2011, 09:31

Alles klar,

:thx

Nun wünsche ich noch einen schönen Tag.
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