PKH Abrechnung in Familiensache

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aaradya
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#1

20.01.2011, 11:54

Ich soll eine Familiensache nach PKH abrechnen und bin mir nicht ganz sicher wie ich das mache.

Es gibt eine

Streitwert 3.000,00€

Verfahrensgebühr 3100 - 189,00 €
Terminsgebühr 3104 - sind das auch 189,00 €?
Vergleichsgebühr 1003 - auch 189,00€???
AUslagenpauschale 20,00€
Mwst 19% -
Endsumme....

Ist das so richtig?
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LuzZi
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#2

20.01.2011, 11:59

Keine Ahnung, ob das richtig ist, hast ja den Sachverhalt nicht geschildert. :roll:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
aaradya
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#3

20.01.2011, 12:07

Ok dann will ich dies mal versuchen...es ging um das Umgangsrecht der Kinder zum Vater. Es gab einen Erörterungstermin und eine mündliche Verhandlung.
Mir wurden oben genannte Kosten diktiert aber ich bin mir über die Höhe der Beträge eben nicht sicher

Werden noch Infos gebraucht ich steh grad total auf dem Schlauch...vorallem hab ich das erst einmal gemacht
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Liesel
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#4

20.01.2011, 12:16

Vergleichsgebühr gibt´s nicht mehr, das heißt Einigungsgebühr *klugscheiß*

Gab es denn überhaupt eine Einigung?
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aaradya
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#5

20.01.2011, 12:25

:oops: Oh sorry, das wusste ich nicht - in dem Formular steht noch Vergleichsgebühr.... :oops:

Ja es wurde geregelt wie der Umgang in Zukunft stattfindet.
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Adora Belle
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#6

20.01.2011, 12:28

Daß die Gebühren angefallen sind, davon können wir wohl ausgehen, wenn es so diktiert wurde.

Du hast doch die einzelnen Gebührenziffern. Unter diesen Ziffern kannst Du in der Anlage zum RVG nachsehen, welchen Faktor die jeweilige Gebühr hat. Beim Faktor 1,0 beträgt die Gebühr 189,- EUR. Durch Multiplikation der Gebühr mit dem jeweiligen Faktor erhältst Du die Beträge für VG, TG und EG. Oder Du hast eine Tabelle, in der Du nachsehen kannst.
aaradya
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#7

20.01.2011, 12:30

Ja im RVG Rechner habe ich ja geschaut - war nur irritiert, dass alle 3 Gebühren gleich hoch sind....aber scheint wohl so zu sein....

Ich danke Euch für die Hilfe
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Adora Belle
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#8

20.01.2011, 12:34

NEIN! Sind sie nicht. Schau ins RVG, da stehen die Faktoren.
aaradya
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#9

20.01.2011, 12:36

Aber von einer VG 1,0 einer TG 1,0 und einer EG 1,0 sind sie gleich ....woher weiß ich denn wann das dann keine 1,0 mehr ist?

Es wurde ja nur diktiert VG, TG und EG diktiert mehr nicht...
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lucy1510
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#10

20.01.2011, 13:10

Schau mal in die Anlage des RVG. Dort findest Du unter z.B. 3100 die Verfahrensgebühr und die entsprechenden Faktoren.

Die VG steht unter 3100
Die TG unter 3104
Die EG unter 1000 bzw. 1003
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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