Rechtsmittel gegen Ablehnung der sofortigen Beschwerde?

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#1

22.12.2010, 16:06

Hallo zusammen,

wir haben hier in einer Sache gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss die sofortige Beschwerde eingelegt. Dieser hat das gleiche Gericht (AG) nicht abgeholfen. Kann ich gegen diesen zweiten Ablehnungsbescheid noch einmal ein Rechtsmittel einlegen oder muss ich das jetzt so hinnehmen? Und wenn ja, welche Frist gilt hier? Auch die 1-Monat-Frist?

Danke schon einmal im Voraus.

lg
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Adora Belle
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#2

22.12.2010, 16:14

Wenn das Ausgangsgericht nicht abhilft, wird die Akte zur Entscheidung an das Beschwerdegericht abgegeben. Eure Beschwerde wurde noch gar nicht beschieden - jetzt heißt es erstmal abwarten.
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#3

22.12.2010, 16:39

Super danke. Jetzt habe ich auch den entsprechenden Satz im Beschluss gesehen.

Nochmal danke und schon mal frohe Weihnachten.
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Liesel
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#4

22.12.2010, 20:57

searchforhelp hat geschrieben: Jetzt habe ich auch den entsprechenden Satz im Beschluss gesehen.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :mrgreen:
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