Mandant hat PKH bewilligt bekommen. Chef wurde beigeordnet.
Danach meinte der Mandant, alle Mandate kündigen zu müssen und sich einen neuen Anwalt zu suchen.
Es folgte später ein Beschluss, dass unsere Beiordnung aufgehoben wird und der neue Anwalt beigeordnet wird. Außerdem folgt die Beiordnung unter der Einschränkung, dass Kosten, die bereits auf unserer Seite entstanden sind, uns allein zustehen und dem neuen ANwalt lediglich die Kosten zustehen, die noch nicht im Rahmen des Verfahrens verbraucht sind.
So der Wortlaut des Beschlusses.
Wir haben daraufhin PKH abgerechnet und nun teilt das Gericht mit, dass die PKH bereits komplett an den neuen RA ausgezahlt wurde...
Bei uns war immerhin schon die Verfahrensgebühr angefallen. Diese hätte laut Beschluss uns zugestanden. Das habe ich dem Gericht so geschrieben und das Gericht hat eben jenes Schreiben zur Stellungnahme an den neuen RA geschickt. Logik?
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Gegen wen besteht denn jetzt unser Anspruch??? Staatskasse, neuer Anwalt, Ex-Mandant? Ich weiß nicht weiter...