Stiefkinder im PKH-Antrag

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Soenny
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#1

12.10.2010, 08:11

Hallo ihr Lieben :wink1

Ich habe hier eine PKH-Ablehnung und kommt nicht ganz weiter.

Der Mandant zahlt an den volljährigen Sohn (Ausbildung) monatlich 150 € Unterhalt. Der Sohn wohnt nicht im Haushalt des Mandanten.

Im Haushalt des Mandanten wohnen aber dessen 3 Stiefkinder, also die 3 Kinder seiner Ehefrau und diese natürlich auch selber.

Kann ich die Stiefkinder im Antrag angeben? Er gewährt diesen ja Unterkunft und Unterhalt in Form von Verpflegung.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
refa176
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#2

12.10.2010, 08:22

Guten morgen. Klar kannst du die Stiefkinder mit angeben.

Das sind ja durch die Hochzeit jetzt Angehörige, denen er Unterhalt gewährt.
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