Zustellung über GVZ

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Jappi
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#1

13.09.2010, 15:57

Hallo Leute,

hab mal ne Frage.
Verhandlungstermin. Mandantin hat PKH. Darin ist ein Vergleich geschlossen worden dahingehend, dass Beklagter Auskünfte erteilt und die entsprechenden Belege bis zum 19.08.2010 vorlegt. Dies hat er nicht gemacht.

Wie gehe ich jetzt am besten weiter vor. Mein Chef meint, ich soll den Vergleich über GVZ zustellen damit eine vernünftige Grundlage geschaffen ist für eventuell spätere Vollstreckung.
Muss ich dass auch schon mit PKH-Antrag machen? Gehört ja eigentlich schon zur Tätigkeit Zwangsvollstreckung mit zu, oder?
Bine
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#2

13.09.2010, 16:06

Also ich würd einen Antrag auf PKH machen und hintendran einen Antrag auf Zustellung heften und vorne in den Antrag mit rein nehmen das, wenn PKH genehmigt wird, der Antrag auf Zustellung weitergeleitet werden soll....

So würden meine Kollegin und ich das machen....
mrsgoalkeeper
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#3

13.09.2010, 16:13

Hatte der Beklagte einen Anwalt?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Jappi
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#4

14.09.2010, 06:55

Nein, der hatte keinen Anwalt.

Also, ich hatte das ja auch schon so im Hinterkopf mit dem PKH-Antrag. Danke für die Bestätigung. Dann werd ich das mal so machen.

Danke!!!!!!
mrsgoalkeeper
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#5

14.09.2010, 08:32

Hast Du beim Gericht mal angefragt, ob die Zustellkosten vielleicht noch unter die bereits bewilligte PKH fallen? Für den Anwalt gehört die Zustellung ja auch noch zum Rechtszug.
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Jappi
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#6

14.09.2010, 10:19

Der Beklagte wohnt aber nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des Gerichts, bei welchem Rechtsstreit anhängig ist.

Es müsste ganz wo anders zugestellt werden. Dann ist doch auch ein anderes Gericht zuständig, oder?
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