PKH-Verfahren; Streitwert 230.000,00 €:Differenzbetrag?

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Betzman77
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#1

11.08.2010, 14:50

Bei folgenden Kostenproblem wüsste ich gerne, ob ich alles richtig durchdacht habe:

Wir Klägerseite;
Streitwert 223.200,00;
Wir bekommen PKH;
außergerichtliche RAK werden in Klageschrift Ziffer2 geltend gemacht :1519,75 € = 0,65 Geschäftsgebühr
Wir gewinnen voll.

PKH Deckelung 30.000,00, daher:
KfA für PKH:
VG ;3100 = 508,30 €
TG, 4104=469,20 €
+PET
+MwSt
= 1187,03 €

Jetzt soll ich natürlich die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren beim Gegner holen:
VG: 2514,20
TG: 2320,80
+Mwst
= 5777,45

- 1187,03

= 4590,42 € die ich festsetzen lassen kann/muss

zudem kann ich beim Gegner noch die 1519,75 € = 0,65 Geschäftsgebühr vollstrecken die im Urteil zugesprochen worden sind.

Ich hoffe mal das ist alles richtig......oder??

Liebe Grüße und Danke fürs nachchecken!!!!!!
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Liesel
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#2

11.08.2010, 14:59

Jep, korrekt.
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Betzman77
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#3

11.08.2010, 15:02

Liesel hat geschrieben:Jep, korrekt.

Super. Danke für die schnelle Antwort.
Bei der Summe wurde es mir ein bissl mulmig.
:thx
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#4

11.08.2010, 15:04

Jep, ich hätte da die Dollarzeichen in den Augen. :mrgreen:
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#5

11.08.2010, 15:37

Darf ich mal anfragen, was mit PKH-Deckelung gemeint ist #1 :?:
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

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dann mag ich auch, wenn ich soll
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#6

11.08.2010, 15:42

Die Gebühren in der PKH erhöhen sich ab einem Streitwert von 30.000 EUR nicht mehr, § 49 RVG + Tabelle.
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#7

11.08.2010, 15:45

ah ok, habe ich unter dem Begriff Deckelung noch nicht gehört - danke - passt ja, ich muss mich gerade durch PKH-Kram wühlen und das Gebiet kommt hier zu selten ran..... :roll:
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
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#8

11.08.2010, 17:15

es gibt auch manchmal nur "Deckung" für bestimmte Sachen, weil die anderen z.B. keine Aussicht auf Erfolg haben
haben wir in UNterhaltssachen manchmal, dass z.B. nur für Klagantrag zu 1. PKH bewilligt wird
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#9

12.08.2010, 09:57

Pepsi hat geschrieben:es gibt auch manchmal nur "Deckung" für bestimmte Sachen, weil die anderen z.B. keine Aussicht auf Erfolg haben
haben wir in UNterhaltssachen manchmal, dass z.B. nur für Klagantrag zu 1. PKH bewilligt wird
Das ist aber etwas ganz anderes.

Vorliegend geht es darum, daß sich die Gebühren bei PKH ab 30.000,00 Euro nicht mehr erhöhen.
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#10

12.08.2010, 10:08

ich habe nicht soviel (eigentlich fast nie) mit PKH Sachen zu tun, da ich aber nicht dumm sterben will mal ne Frage:

Warum könnt ihr, wenn ihr doch gewonnen habt nicht die vollen "normalen" Gebühren im KFA gegen den Gegner festsetzen lassen? Wieso profitiert der den von der PKH eures Mandanten?
oder habe ich da gerade einen Denkfehler
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als auf alten Wegen stehen bleiben.
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