Kostenfestsetzung Berufung Strafsache gegen Verurteilten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SSchall
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#1

29.04.2024, 13:55

Hallo!

In einem Strafverfahren ist die STA in Berufung gegangen. Wir haben für die Nebenklägerin nun den Termin vor dem Landgericht wahrgenommen. Der Gegner muss die notwendigen Kosten der Nebenklägerin tragen. Ich soll die Kostenfestsetzung beantragen. Gibt es da einen gesonderten Text oder nehme ich den so ähnlich wie bei einem normalen Kostenfestsetzungsantrag? Und es fallen doch die Nr. 4124 und 4126 RVG an, richtig? Als Pflichtverteidigergebühren oder als Wahlanwaltsgebühren? :patsch :-?
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Adora Belle
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#2

29.04.2024, 14:05

Der "Gegner" ist der Angeklagte? Normaler KFA nach §464b StPO, Gebühren in Höhe der Wahlanwaltsvergütung.
SSchall
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#3

29.04.2024, 14:10

Ja, der Gegner ist der Angeklagte. Super! Vielen Dank!
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