Berichtigung KFB I. Instanz nach Urteil II. Instanz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
kathie_deto
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 08.03.2024, 10:40
Beruf: REFA
Software: Andere

#1

08.03.2024, 11:36

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Gem. Urteil I. Instanz aus 2019 wurde Klage abgewiesen, Klägerin (Mandantin) trägt die Kosten.
Gegenseite beantragt Kostenfestsetzung, unsere Mandantin zahlt.

Nun ist in II. Instanz Urteil ergangen. Hiernach trägt Klägerin die Kosten der I. Instanz zu 75%, die Beklagte zu 25%.

So wie ich es sehe, ist der KFB der I. Instanz wirkungslos, da Änderung der Kostengrundentscheidung.

Unsere Mandantin (Klägerin) erhält immerhin 25% der Kosten durch die Gegenseite erstattet, d.h. ich mache einen Kostenausgleichsantrag nach § 104 mit unseren Gebühren für die I. Instanz und schreibe dazu, dass eventuelle Auslagen und Gerichtskosten berücksichtigt werden.
Ggf. noch Hinweis auf Berichtigung des KFB gem. § 319 ZPO.

Richtig, oder habe ich was vergessen?

Chef will noch die Kosten der Gegenseite aufnehmen und Berechnung der Gerichtskosten und Anwaltskosten (25%)?!?

Danke für Eure Hilfe!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

12.03.2024, 10:09

Die Kosten der Gegenseite haben in Deinem Kostenausgleichsantrag nichts zu suchen. Ich würde allerdings einen Antrag stellen, den Kostenfestsetzungsbeschluss vom ..... aufzuheben und darauf hinweisen, dass die Klägerin auf diesen Kostenfestsetzungsbeschluss am ....... .......€ gezahlt hat und dies bei der Kostenausgleichung zu berücksichtigen ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten