Gegenstandswert Terminsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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mond
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#1

19.01.2024, 10:44

Hallo Ihr Lieben,

bräuchte Eure Hilfe, stehe irgendwie auf dem Schlauch.

Wir vertreten die Klägerin, die das Mahnverfahren zunächst selbst beantragt hatte. Nach Widerspruch der Gegenseite, haben wir die Klage gefertigt.

Mahnbescheid wurde über 4.031,85 € beantragt, die Klage wurde sodann über einen Wert von 2.935,41.

Nach Klagebegründung hat die Beklagte die Forderung anerkannt und es ist ein Anerkenntnisurteil nach 307 ist ergangen. Der Streitwert wurde festgesetzt bis zum 14.12 auf 4.031,85 und ab dann auf 2.935,41 €.

Ich bin mir gerade nicht sicher, aus welchem Streitwert ich die Terminsgebühr geltend machen soll. Ich bin der Meinung aus dem Wert von 4.031,85

Was meint IHr?

Vielen DAnk im Voraus
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Adora Belle
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#2

19.01.2024, 10:50

Was ist denn am 14.12. passiert? Gab es einen Termin?

Bis jetzt sieht es nach der TG aus dem geringeren Wert aus, Ihr habt ja nur über diesen Wert überhaupt Klage erhoben. Wo soll denn der höhere Terminswert herkommen? Dafür müsstet Ihr im Mahnverfahren Erledigungsgespräche geführt haben, oder ähnliches.
mond
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#3

19.01.2024, 11:54

am 14.12. erfolgte die Klagebegründung, in der der niedrige Gegenstandswert abgezogen wurde.
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#4

19.01.2024, 11:58

Na wie gesagt, Ihr seid doch überhaupt nur zum geringeren Wert tätig geworden. VG und TG sind aus diesem Wert entstanden.
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paralegal6
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#5

21.05.2024, 17:27

Hi, es ist spät und ich mal wieder doof. Es gab Klage, wir haben erwidert, das AG hat Vergleich vorgeschlagen (schriftlich) und beide haben angenommen. Es ist doch jezt die TG 3104 entstanden? Es gab zwar keinen Termin aber wenn der eigentlich vorgeschrieben ist, rechne ich doch den ab? :roll: zusätzlich zur 1003 (SW wurde festgesetzt)
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Oliverreinhardt2
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#6

21.05.2024, 17:48

paralegal6 hat geschrieben:
21.05.2024, 17:27
Hi, es ist spät und ich mal wieder doof. Es gab Klage, wir haben erwidert, das AG hat Vergleich vorgeschlagen (schriftlich) und beide haben angenommen. Es ist doch jezt die TG 3104 entstanden? Es gab zwar keinen Termin aber wenn der eigentlich vorgeschrieben ist, rechne ich doch den ab? :roll: zusätzlich zur 1003 (SW wurde festgesetzt)
Ja ist sie -> Anm. Abs. 1 Nr. 1 VV 3104
(vgl. auch Gerold / Schmidt / Müller-Rabe, RVG. 3104 VV, Rn. 11)
Gruß
Oli
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#7

21.05.2024, 17:56

danke, bin ich doch nicht so bekloppt
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