Gegenstandswert Terminsgebühr
Verfasst: 19.01.2024, 10:44
Hallo Ihr Lieben,
bräuchte Eure Hilfe, stehe irgendwie auf dem Schlauch.
Wir vertreten die Klägerin, die das Mahnverfahren zunächst selbst beantragt hatte. Nach Widerspruch der Gegenseite, haben wir die Klage gefertigt.
Mahnbescheid wurde über 4.031,85 € beantragt, die Klage wurde sodann über einen Wert von 2.935,41.
Nach Klagebegründung hat die Beklagte die Forderung anerkannt und es ist ein Anerkenntnisurteil nach 307 ist ergangen. Der Streitwert wurde festgesetzt bis zum 14.12 auf 4.031,85 und ab dann auf 2.935,41 €.
Ich bin mir gerade nicht sicher, aus welchem Streitwert ich die Terminsgebühr geltend machen soll. Ich bin der Meinung aus dem Wert von 4.031,85
Was meint IHr?
Vielen DAnk im Voraus
bräuchte Eure Hilfe, stehe irgendwie auf dem Schlauch.
Wir vertreten die Klägerin, die das Mahnverfahren zunächst selbst beantragt hatte. Nach Widerspruch der Gegenseite, haben wir die Klage gefertigt.
Mahnbescheid wurde über 4.031,85 € beantragt, die Klage wurde sodann über einen Wert von 2.935,41.
Nach Klagebegründung hat die Beklagte die Forderung anerkannt und es ist ein Anerkenntnisurteil nach 307 ist ergangen. Der Streitwert wurde festgesetzt bis zum 14.12 auf 4.031,85 und ab dann auf 2.935,41 €.
Ich bin mir gerade nicht sicher, aus welchem Streitwert ich die Terminsgebühr geltend machen soll. Ich bin der Meinung aus dem Wert von 4.031,85
Was meint IHr?
Vielen DAnk im Voraus