KfA nach Vergleich
Verfasst: 09.01.2024, 12:31
Liebe Forenmitglieder,
da ich mittlerweile wieder in meinen alten Beruf arbeite (Re-No) stehe ich mal wieder vor dem Problem KfB. In den 90ger Jahren war ich fit mit der BRAGO ...
dann kam laaaange Zeit nichts ....
Klagebetrag bei Einreichung: 25.896,91 €
Die Parteien schlossen sodann den folgenden Vergleich:
1. Der Beklagte zahlt an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 6.000,00 Euro.
2. Mit Fristgemäßer Zahlung gem. Ziffer 1 dieses Vergleichs sind sämtliche Ansprüche zwi-
schen den Parteien, insbesondere die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche so-
wie etwaige Gewährleistungsansprüche bezüglich der streitgegenständlichen Bauvorha-
ben an den Grundstücken XXXXX seien sie bekannt oder unbekannt, gegenwärtig oder künftig, hinüber oder herüber, endgültig erledigt und abgegolten.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs trägt die Klägerin 80 % und der Beklagte 20 %.
SW gem. Beschluss: Der Streitwert wird auf 29.725,11 Euro festgesetzt. Darin enthalten ist ein Mehrwert des Verglei-
ches in Höhe von 3.828,20 Euro. Dies betrifft die Abgeltung etwaiger Mängelgewährleistungsan-
sprüche, welche mit 5 % des Gesamtauftragsvolumens von 76.564,77 Euro bemessen werden.
Ich bin mir nicht sicher ob die nachfolgende Kosten wirklich so richtig sind
1,3 Verfahrenskosten SW 25.896,91 € (Klageeinreichung)
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101
Nrn. 2, 3100 VV RVG (Vergleichsbetrag)
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 25.896,91€ berücksichtigt –
Gegenstandswert: 29.725,15 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG
Gegenstandswert: 29.725,11€
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000
Nr. 1 VV RVG
Gegenstandswert: 6.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 29.725,15 € berücksichtigt –
zzgl. Abwesenheit, Fahrtkosten etc.
Gibt es hierzu vllt. irgendwelche Einwände ?
ALSO WIE GESAGT; DIE BRAGO WAR EINFACHER
Bereits jetzt ein dickes Merci für Antworten
da ich mittlerweile wieder in meinen alten Beruf arbeite (Re-No) stehe ich mal wieder vor dem Problem KfB. In den 90ger Jahren war ich fit mit der BRAGO ...
dann kam laaaange Zeit nichts ....
Klagebetrag bei Einreichung: 25.896,91 €
Die Parteien schlossen sodann den folgenden Vergleich:
1. Der Beklagte zahlt an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 6.000,00 Euro.
2. Mit Fristgemäßer Zahlung gem. Ziffer 1 dieses Vergleichs sind sämtliche Ansprüche zwi-
schen den Parteien, insbesondere die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche so-
wie etwaige Gewährleistungsansprüche bezüglich der streitgegenständlichen Bauvorha-
ben an den Grundstücken XXXXX seien sie bekannt oder unbekannt, gegenwärtig oder künftig, hinüber oder herüber, endgültig erledigt und abgegolten.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs trägt die Klägerin 80 % und der Beklagte 20 %.
SW gem. Beschluss: Der Streitwert wird auf 29.725,11 Euro festgesetzt. Darin enthalten ist ein Mehrwert des Verglei-
ches in Höhe von 3.828,20 Euro. Dies betrifft die Abgeltung etwaiger Mängelgewährleistungsan-
sprüche, welche mit 5 % des Gesamtauftragsvolumens von 76.564,77 Euro bemessen werden.
Ich bin mir nicht sicher ob die nachfolgende Kosten wirklich so richtig sind
1,3 Verfahrenskosten SW 25.896,91 € (Klageeinreichung)
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101
Nrn. 2, 3100 VV RVG (Vergleichsbetrag)
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 25.896,91€ berücksichtigt –
Gegenstandswert: 29.725,15 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG
Gegenstandswert: 29.725,11€
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000
Nr. 1 VV RVG
Gegenstandswert: 6.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 29.725,15 € berücksichtigt –
zzgl. Abwesenheit, Fahrtkosten etc.
Gibt es hierzu vllt. irgendwelche Einwände ?
ALSO WIE GESAGT; DIE BRAGO WAR EINFACHER
Bereits jetzt ein dickes Merci für Antworten