Urteil
Verfasst: 14.12.2023, 14:38
Hallo zusammen,
ich habe ein Urteil vorliegen, welches zu unseren Gunsten ausfällt. Die Rechtsmittelfrist für die Gegenseite ist noch nicht ausgelaufen. Im Urteil steht, dass dieses nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar ist. Ich gehe nicht davon aus, dass unsere Mandantin Sicherheitsleistung hinterlegen wird. Macht es Sinn, hier die vollstreckbare Ausfertigung schon mal zu beantragen? Wie macht mans hier richtig? Oder abwarten bis Frist ausgelaufen und gleich Rechtskraftvermerk und Zustellvermerk beantragen? Oder doppelt?
Danke schon mal.
LG
ich habe ein Urteil vorliegen, welches zu unseren Gunsten ausfällt. Die Rechtsmittelfrist für die Gegenseite ist noch nicht ausgelaufen. Im Urteil steht, dass dieses nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar ist. Ich gehe nicht davon aus, dass unsere Mandantin Sicherheitsleistung hinterlegen wird. Macht es Sinn, hier die vollstreckbare Ausfertigung schon mal zu beantragen? Wie macht mans hier richtig? Oder abwarten bis Frist ausgelaufen und gleich Rechtskraftvermerk und Zustellvermerk beantragen? Oder doppelt?
Danke schon mal.
LG