Kostenfestsetzung für ZV-Kosten bei Arbeitsgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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alias
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#1

21.09.2023, 09:25

Hallo zusammen!

Ich habe hier im Arbeitsrecht einen Beschluss, wonach die Gegenseite (Schuldnerin) die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens hinsichtlich der Zwangsvollstreckungsanträge des Gläubigers (wir) auf den Schriftsatz vom 17.05.2023 zum Aktenzeichen XXXX zu tragen hat.

(Wir hatten einen Zwangsgeldantrag gemacht).

Jetzt stellt sich meine Frage, wo ich den Kostenfestsetzungsantrag stelle. Beim Arbeitsgericht oder beim Vollstreckungsgericht?

Ich habe hier im Forum gesucht und auch im Internet. Hier im Forum stand - so wie ich es verstanden hatte - das Vollstreckungsgericht ist zuständig.

Dann schreibe ich wirklich ein fremdes Gericht (AG XY) an wegen eines Kostenfestsetzungsantrages für Zwangsvollstreckungskosten?

Kann mir jemand sagen, welches das richtige Gericht ist und vor allem wo das in den Vorschriften steht?

Danke schön!
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

21.09.2023, 09:37

alias hat geschrieben:
21.09.2023, 09:25

(Wir hatten einen Zwangsgeldantrag gemacht).
Das klingt verdächtigt nach Einer Zwangsvollstreckung gemäß §888 ZPO oder §890 ZPO.
Dann wäre nach §788 II S.2 ZPO das ArbG als Prozessgericht zuständig.
alias
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#3

25.09.2023, 12:14

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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