Hallo zusammen!
Ich habe hier im Arbeitsrecht einen Beschluss, wonach die Gegenseite (Schuldnerin) die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens hinsichtlich der Zwangsvollstreckungsanträge des Gläubigers (wir) auf den Schriftsatz vom 17.05.2023 zum Aktenzeichen XXXX zu tragen hat.
(Wir hatten einen Zwangsgeldantrag gemacht).
Jetzt stellt sich meine Frage, wo ich den Kostenfestsetzungsantrag stelle. Beim Arbeitsgericht oder beim Vollstreckungsgericht?
Ich habe hier im Forum gesucht und auch im Internet. Hier im Forum stand - so wie ich es verstanden hatte - das Vollstreckungsgericht ist zuständig.
Dann schreibe ich wirklich ein fremdes Gericht (AG XY) an wegen eines Kostenfestsetzungsantrages für Zwangsvollstreckungskosten?
Kann mir jemand sagen, welches das richtige Gericht ist und vor allem wo das in den Vorschriften steht?
Danke schön!