Zustellkosten im KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
mia23
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#1

30.08.2023, 10:33

Hallo zusammen,

meine Kollegin hat gerade folgendes Problem, vielleicht weiß jemand was dazu...

Es liegt ein Vergleich vor (Verfahren auf einstweiliger Anordnung). Diesen haben wir der Gegenseite zugestellt durch einen Kurierdienst. Kosten hierfür € 100,00. Meine Kollegin hat versucht, diese Kosten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens gegenüber der Gegenseite geltend zu machen (Gegenseite hat die Kosten des Verfahrens zu tragen). Die Gegenseite moniert nun diese Kosten, da angeblich keine Erforderlichkeit dafür bestand.

Ihre Frage ist, wie sie hier weiter vorgehen muss. Liegt Gegenseite falsch? Wenn nein, gibt es noch andere Wege, wie man diese Kosten von der Gegenseite erstattet erhält?

Danke für die Hilfe vorab!
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paralegal6
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#2

30.08.2023, 10:36

Kurierdienst für 100€ würde ich ad hoc auch nicht als angemessen sehen. DHL hat overnight für 25€ ca. Wenn er anwaltlich vertreten war ginge auch über beA. Man hat ja immer Kostenminimierungspflicht. Gerichtsvollzieher stellen auch zu. Wer kam denn auf die Idee mit Kurier? :schock
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Husky98
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#3

30.08.2023, 10:38

Die Kosten scheinen nicht nur völlig überhöht, sondern darüber hinaus auch überflüssig gewesen zu sein: Welche Rechtswirkungen sollte die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung durch einen Kurierdienst entfalten?
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#4

30.08.2023, 10:38

Worin liegt die Begründung, dass der KFA mittels Kurierdienst zugestellt worden ist?
Gruß
Oli
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paralegal6
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#5

30.08.2023, 10:39

Das was Husky sagt kommt noch dazu. Die Kosten könnt ihr nichtmal eurem Mandanten in Rechnung stellen
@oli es geht um einen Vergleich
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Oliverreinhardt2
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#6

30.08.2023, 10:46

paralegal6 hat geschrieben:
30.08.2023, 10:39
@oli es geht um einen Vergleich
Ja, hab ich ja gelesen - aber die Grundlage für das Ansinnen, einen Kurierdienst zu beauftragen, ist mir unklar.
Aber Husky hat es ja bereits treffend formuliert.
Gruß
Oli
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mia23
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#7

30.08.2023, 11:11

Alsoo, habe gerade nochmal Rückspr mit der Kollegin gehalten... Und zwar war das so, dass wir den besagten Vergleich an den zuständigen Gerichtsvollzieher zur Zustellung an die Gegenseite übersenden sollten, dieser hat sein Büro jedoch einige Kilometer weit weg. Aufgrund der Eilbedürftigkeit sollte der Vergleich dennoch am selben Tag bei dem Gerichtsvollzieher für alles Weitere sein. Es wurde dann eben kanzleiintern entschieden, dass das über einen Kurierdienst laufen soll... Hierfür sind dann diese Zustellkosten entstanden.
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#8

30.08.2023, 11:15

Ich denke auch, dass das keine Kosten sind, die die Gegenseite zu tragen hat.

Bei uns wäre das per Boten zum GV gegangen (sprich Chef selbst oder ich).
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
mia23
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#9

30.08.2023, 11:36

Ja, aber wie gesagt, der Gerichtsvollzieher ist leider nicht ums Eck, genauer gesagt über 100 km weit weg. Wir sahen keine andere Möglichkeit.
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#10

30.08.2023, 16:01

Familienrecht? Also wenn man die Eilbedürftigkeit darlegen kann versuchen, allerdings kostet dhl express nächster Morgen 9 Uhr 13.50 €. Das wäre sicher auch ausreichend gewesen. Bevor man soetwas beauftragt sollte man sich und vor allem dem Mandanten klar machen, dass sowas nicht erstattet wird
@oli du hast #4 geschrieben es wird ein KFA zugestellt
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