KFA Strafverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Schnorrsl
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#1

14.08.2023, 15:02

Hallo Zusammen,

ich brauche mal Euer Schwarmwissen.

Wir haben unseren Mandanten als Wahlverteidiger vertreten. Die ganze Sache ging bis zum OLG und ist mit einem Freispruch beendet worden. Das zuständige Gericht befand sich in Niedersachen, wir sitzen in Thüringen und unser Mandant kommt auch aus Niedersachsen. Mein Chef hat in allen 3 Instanzen mehrere Termine wahrgenommen und dementsprechend sind Fahrtkosten (Zug) und Hotelkosten angefallen. Nun ist meine Frage: Kann ich die Fahrtkosten und Hotelkosten im KFA geltend machen oder nur die fiktiven Fahrtkosten? Die Gebühren etc. habe ich alle mir geht es nur um die Fahrtkosten und Auslagen und in welcher Höhe ich diese geltend machen kann.

Ich danke vorab schon einmal für die hilfreichen Antworten. Ich hoffe ich habe nichts nennenswertes vergessen zu erwähnen.
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paralegal6
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#2

14.08.2023, 15:04

StR mache ich nicht, aber in Zivilsachechen kann man das immer mit besonderen Vertrauensverhältnis & Co begründen. Wenn ihr den Beschuldigten vorher nicht kanntet könnte es auf fiktiv herauslaufen
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