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Teilweise vorzeitige Beendigung

Verfasst: 29.06.2023, 08:56
von Bürohexe
Guten Morgen,

ich habe folgende Frage, die mir auch die Suchfunktion nicht wirklich beantworten konnte:

- Mandant erteilt Klageauftrag über 9.100,00 € (keine außergerichtliche Tätigkeit)
- Anwalt entwirft Klage
- Gegenseite zahlt 3.100,00 € der im Klageentwurf geltend gemachten Summe
- Einreichung der Klage über Restsumme von 6.000,00 €

Wie rechne ich die Verfahrensgebühr korrekt ab?

3101 über 9100 € zzgl. Postpauschale
3100 über 6000 € zzgl. Postpauschale

oder

3101 über 3.100 € zzgl. Postpauschale
3100 über 6000 € zzgl. Postpauschale

Darf die Gesamtgebühr überhaupt höher sein als 3100 aus 9100 €?

Danke schon einmal!

Re: Teilweise vorzeitige Beendigung

Verfasst: 29.06.2023, 10:04
von Adora Belle
Bürohexe hat geschrieben:
29.06.2023, 08:56
Darf die Gesamtgebühr überhaupt höher sein als 3100 aus 9100 €?
Genau die richtige Überlegung. §15 Abs.3 RVG. Du stellst dieselbe Rechnung an wie beim Mehrvergleich.

Re: Teilweise vorzeitige Beendigung

Verfasst: 29.06.2023, 11:21
von Bürohexe
Super, dankeschön!