Teilweise vorzeitige Beendigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Bürohexe
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#1

29.06.2023, 08:56

Guten Morgen,

ich habe folgende Frage, die mir auch die Suchfunktion nicht wirklich beantworten konnte:

- Mandant erteilt Klageauftrag über 9.100,00 € (keine außergerichtliche Tätigkeit)
- Anwalt entwirft Klage
- Gegenseite zahlt 3.100,00 € der im Klageentwurf geltend gemachten Summe
- Einreichung der Klage über Restsumme von 6.000,00 €

Wie rechne ich die Verfahrensgebühr korrekt ab?

3101 über 9100 € zzgl. Postpauschale
3100 über 6000 € zzgl. Postpauschale

oder

3101 über 3.100 € zzgl. Postpauschale
3100 über 6000 € zzgl. Postpauschale

Darf die Gesamtgebühr überhaupt höher sein als 3100 aus 9100 €?

Danke schon einmal!
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

29.06.2023, 10:04

Bürohexe hat geschrieben:
29.06.2023, 08:56
Darf die Gesamtgebühr überhaupt höher sein als 3100 aus 9100 €?
Genau die richtige Überlegung. §15 Abs.3 RVG. Du stellst dieselbe Rechnung an wie beim Mehrvergleich.
Bürohexe
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#3

29.06.2023, 11:21

Super, dankeschön!
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