Guten Morgen,
ich habe folgende Frage, die mir auch die Suchfunktion nicht wirklich beantworten konnte:
- Mandant erteilt Klageauftrag über 9.100,00 € (keine außergerichtliche Tätigkeit)
- Anwalt entwirft Klage
- Gegenseite zahlt 3.100,00 € der im Klageentwurf geltend gemachten Summe
- Einreichung der Klage über Restsumme von 6.000,00 €
Wie rechne ich die Verfahrensgebühr korrekt ab?
3101 über 9100 € zzgl. Postpauschale
3100 über 6000 € zzgl. Postpauschale
oder
3101 über 3.100 € zzgl. Postpauschale
3100 über 6000 € zzgl. Postpauschale
Darf die Gesamtgebühr überhaupt höher sein als 3100 aus 9100 €?
Danke schon einmal!
Teilweise vorzeitige Beendigung
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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