Hallo liebe Mitglieder,
ich benötige Hilfe bei folgendem Fall:
Wir vollstrecken momentan die titulierte Forderung unserer Mandantin. Konkret Kontopfändung. Hauptforderung 53.000,00 €. Drittschuldnererklärung bereits da, aber noch kein Zahlungseingang.
Nun bietet die Gegenseite einen Vergleich auf der Basis an, dass, statt den 53.000,00 €, bestimmte Waren an die Mandantin geliefert werden und die Forderung damit abgegolten ist.
Die Mandantin möchte diesen Vergleich annehmen.
Es geht um die für diesen Vergleich dann anfallenden Gebühren. Nachdem wir bereits in der Zwangsvollstreckung sind, würde ich eine
0,3 Verfahrensgebühr 3309 VV RVG
1,0 Einigungsgebühr 1000, 1003 VV RVG
PTP
MwSt.
aus der Hauptforderung + Kosten und Zinsen abrechnen.
Chef meint aber:
1,3 Geschäftsgebühr, da ja nicht mehr rechtshängig, und wir außergerichtlich den Vergleich schließen.
1,5 Einigungsgebühr, da außergerichtlich.
Ich bin verwirrt und wäre für Eure Meinungen dankbar.
Viele Grüße, Lena
Vergleichsabschluss während laufender Vollstreckung
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Hallo,
wenn der Vgl.-Abschluss während einer ZV-Maßnahme durchgeführt wird, ist deine Berechnung zu nehmen.
Die Meinung deines Chefs irritiert mich ein wenig.
wenn der Vgl.-Abschluss während einer ZV-Maßnahme durchgeführt wird, ist deine Berechnung zu nehmen.
Die Meinung deines Chefs irritiert mich ein wenig.
Gruß
Oli
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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Danke Oli
Ja, mich irritiert sein Gedankengang tatsächlich auch.
Ich bin erleichtert, dass Du meine Rechnung als richtig ansiehst.
Wüsstest Du etwas, was ich ihm hierzu schwarz auf weiß vorlegen kann ?
Viele Grüße
Ja, mich irritiert sein Gedankengang tatsächlich auch.
Ich bin erleichtert, dass Du meine Rechnung als richtig ansiehst.
Wüsstest Du etwas, was ich ihm hierzu schwarz auf weiß vorlegen kann ?
Viele Grüße
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Gruß
Oli
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Ebenfalls, Merci Krokant
Gruß
Oli
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