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Kfa nach § 106 ZPO

Verfasst: 21.06.2023, 08:01
von AnnemarieK
Guten Morgen,

ich bin nun schon ein paar Jahre raus aus meinem erlernten Beruf und dementsprechend bilden sich gerade einige Fragezeichen:

Wir als Klägerin haben gewonnen. Die Beklagte wird verurteilt, außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.261,50 € nebst Zinsen zu zahlen.
Die Klägerin trägt zu 7 %, die Beklagte zu 93 % die Kosten.

Nun soll ich einen Kfa machen, nach 106. Die Geschäftsgebühr wird angerechnet, oder? Führe ich sie auf, oder lasse ich sie komplett weg:

Verfahrensgebühr
Anrechnung
Terminsgebühr
Reisekosten
Abwesenheitsgeld
Pauschale
Endbetrag

Wäre jetzt meine Idee....

Vielen Dank für eure Hilfe...

Viele Grüße

Anne

Re: Kfa nach § 106 ZPO

Verfasst: 21.06.2023, 11:55
von paralegal6
kommt drauf an, die Geschäftsgebühr ist ja eingeklagt und ausgeurteilt, dann ist es eine Nebenforderung und kommt nicht zusätzlich in den KAA; Anrechnung ja! oder ging es in der Klage nur um RA Gebühren?

Re: Kfa nach § 106 ZPO

Verfasst: 23.06.2023, 14:33
von AnnemarieK
Nein, die Klage hatte eine andere Hauptforderung.
Ich habe jetzt abgerechnet:

VG
Anrechnung
TG
Pauschale
Reisekosten

Re: Kfa nach § 106 ZPO

Verfasst: 23.06.2023, 17:47
von scully
Noch evtl. Parteiauslagen nicht vergessen 😉