Kfa nach § 106 ZPO
Verfasst: 21.06.2023, 08:01
Guten Morgen,
ich bin nun schon ein paar Jahre raus aus meinem erlernten Beruf und dementsprechend bilden sich gerade einige Fragezeichen:
Wir als Klägerin haben gewonnen. Die Beklagte wird verurteilt, außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.261,50 € nebst Zinsen zu zahlen.
Die Klägerin trägt zu 7 %, die Beklagte zu 93 % die Kosten.
Nun soll ich einen Kfa machen, nach 106. Die Geschäftsgebühr wird angerechnet, oder? Führe ich sie auf, oder lasse ich sie komplett weg:
Verfahrensgebühr
Anrechnung
Terminsgebühr
Reisekosten
Abwesenheitsgeld
Pauschale
Endbetrag
Wäre jetzt meine Idee....
Vielen Dank für eure Hilfe...
Viele Grüße
Anne
ich bin nun schon ein paar Jahre raus aus meinem erlernten Beruf und dementsprechend bilden sich gerade einige Fragezeichen:
Wir als Klägerin haben gewonnen. Die Beklagte wird verurteilt, außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.261,50 € nebst Zinsen zu zahlen.
Die Klägerin trägt zu 7 %, die Beklagte zu 93 % die Kosten.
Nun soll ich einen Kfa machen, nach 106. Die Geschäftsgebühr wird angerechnet, oder? Führe ich sie auf, oder lasse ich sie komplett weg:
Verfahrensgebühr
Anrechnung
Terminsgebühr
Reisekosten
Abwesenheitsgeld
Pauschale
Endbetrag
Wäre jetzt meine Idee....
Vielen Dank für eure Hilfe...
Viele Grüße
Anne