Guten Morgen,
ich bin nun schon ein paar Jahre raus aus meinem erlernten Beruf und dementsprechend bilden sich gerade einige Fragezeichen:
Wir als Klägerin haben gewonnen. Die Beklagte wird verurteilt, außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.261,50 € nebst Zinsen zu zahlen.
Die Klägerin trägt zu 7 %, die Beklagte zu 93 % die Kosten.
Nun soll ich einen Kfa machen, nach 106. Die Geschäftsgebühr wird angerechnet, oder? Führe ich sie auf, oder lasse ich sie komplett weg:
Verfahrensgebühr
Anrechnung
Terminsgebühr
Reisekosten
Abwesenheitsgeld
Pauschale
Endbetrag
Wäre jetzt meine Idee....
Vielen Dank für eure Hilfe...
Viele Grüße
Anne
Kfa nach § 106 ZPO
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- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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kommt drauf an, die Geschäftsgebühr ist ja eingeklagt und ausgeurteilt, dann ist es eine Nebenforderung und kommt nicht zusätzlich in den KAA; Anrechnung ja! oder ging es in der Klage nur um RA Gebühren?
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Nein, die Klage hatte eine andere Hauptforderung.
Ich habe jetzt abgerechnet:
VG
Anrechnung
TG
Pauschale
Reisekosten
Ich habe jetzt abgerechnet:
VG
Anrechnung
TG
Pauschale
Reisekosten