Kfa nach § 106 ZPO

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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AnnemarieK
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#1

21.06.2023, 08:01

Guten Morgen,

ich bin nun schon ein paar Jahre raus aus meinem erlernten Beruf und dementsprechend bilden sich gerade einige Fragezeichen:

Wir als Klägerin haben gewonnen. Die Beklagte wird verurteilt, außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.261,50 € nebst Zinsen zu zahlen.
Die Klägerin trägt zu 7 %, die Beklagte zu 93 % die Kosten.

Nun soll ich einen Kfa machen, nach 106. Die Geschäftsgebühr wird angerechnet, oder? Führe ich sie auf, oder lasse ich sie komplett weg:

Verfahrensgebühr
Anrechnung
Terminsgebühr
Reisekosten
Abwesenheitsgeld
Pauschale
Endbetrag

Wäre jetzt meine Idee....

Vielen Dank für eure Hilfe...

Viele Grüße

Anne
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paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
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#2

21.06.2023, 11:55

kommt drauf an, die Geschäftsgebühr ist ja eingeklagt und ausgeurteilt, dann ist es eine Nebenforderung und kommt nicht zusätzlich in den KAA; Anrechnung ja! oder ging es in der Klage nur um RA Gebühren?
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AnnemarieK
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#3

23.06.2023, 14:33

Nein, die Klage hatte eine andere Hauptforderung.
Ich habe jetzt abgerechnet:

VG
Anrechnung
TG
Pauschale
Reisekosten
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scully
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#4

23.06.2023, 17:47

Noch evtl. Parteiauslagen nicht vergessen 😉
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