Seite 1 von 1

Kostenausgleichung (2 Mandanten)

Verfasst: 06.06.2023, 13:24
von din_76
Hallo an alle,

ich finde es kompliziert und weiß gar nicht weiter. Der Fall:

Ich soll für die Mandanten (Beklagten) eine überschlägige Aufstellung der Kostenausgleichung machen. Nun ist es jedoch so, dass die Mandanten nicht gleich hoch verurteilt wurden bzw. die Gegenseite nicht gleich hoch die Kosten der Mandanten trägt. Heißt:

Gerichtskosten trägt Klägerin zu 37 % Beklagte 1) 28 und Beklagte 2) 35 % --> das ist logisch
RA-Kosten von der Klägerin trägt die Beklagte 1) 28 % und die Beklagte 2) 35 % --> auch noch logisch

nun ist es jedoch so, dass
die Klägerin wiederum 39 % der Kosten der Beklagten zu 1) trägt und
die Klägerin 36 % der Kosten der Beklagten zu 2) trägt.

Hätte man 2 Beklagte 2 Anwälte wäre das für mich auch logisch. Aber wir vertreten beide somit haben wir ja nur EINE gemeinsame Kostenrechnung mit der Erhöhung. Wie werden denn nun die Anteile der Klägerin berechnet für die jeweilige Beklagte???

Liebe Grüße
Nadine

Re: Kostenausgleichung (2 Mandanten)

Verfasst: 06.06.2023, 14:30
von Anahid
Erstmal die wichtigste Frage: Sind die Beklagten als Gesamtschuldner verklagt worden?

Re: Kostenausgleichung (2 Mandanten)

Verfasst: 07.06.2023, 09:12
von din_76
Nein sie wurden jeweils verklagt einen bestimmten Betrag zu zahlen

Re: Kostenausgleichung (2 Mandanten)

Verfasst: 07.06.2023, 09:44
von Anahid
Dann muss Du die beiden Kostenausgleichsanträge (ja, Du musst 2 machen) am besten direkt prozentual stellen.

Beispiel:
Mandant A - Beteiligung 1.000,00 €, Mandant B - Beteiligung 3.000,00 €
Eure Gebühren sind nach dem zusammengerechneten Streitwert von 4.000,00 € zu berechnen , wobei hiervon 25 % auf Mandant A und 75 % auf Mandant B entfallen.

Re: Kostenausgleichung (2 Mandanten)

Verfasst: 07.06.2023, 10:14
von din_76
Erst einmal Danke!

Aber tut mir leid ich verstehe es noch nicht ganz. Entschuldige!

Ich fasse kurz zusammen:

Ich stelle zwei Anträge (bekomme ich dann auch 2 Kostenfestsetzungsbeschlüsse???)
In diese Anträge packe ich jeweils eine Rechnung über die entstandenen Gebühren 1,3 und 1,2 und berechne unten dann quotal, sodass mein Gesamtergebnis dann im jeweiligen KfA einmal die 25 % sind die ich festsetzen lasse und einmal die 75 % (nach Deinem Beispiel, ich muss die Quote natürlich aus meinem Streitwert selbst berechnen).

Eine Erhöhungsgebühr bekomme ich nicht?! Zumindest habe ich Dich jetzt so verstanden, dass es keine gibt, da unsere Mandanten nicht gesamtschuldnerisch verklagt wurden. Richtig? Oder doch die Erhöhung dazu auf den zusammengerechneten Streitwert? Ich frage deswegen noch einmal , da ich das gerade mal mit Deinen Streitwerten durchgespielt habe und der Anwalt (ohne die Erhöhung oder Einzelabrechnung) total schlecht gestellt wird (ca. 100,00 EUR "Verlust")

Re: Kostenausgleichung (2 Mandanten)

Verfasst: 07.06.2023, 10:23
von Adora Belle
Du bekommst keine Erhöhung. Die Erhöhung gibt es nur, wenn mehrere Mandanten als Gesamtschuldner wegen desselben Gegenstands vertreten werden.

Der Text dazu in Nr. 1008:
Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen:
Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um ......0,3
(1) Dies gilt bei Wertgebühren nur, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist.
(2) Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind.


Hier habt Ihr aber eine Zusammenrechnung von Werten, ohne Gesamtschuldnerschaft. Der 1008 trifft bei Euch nicht zu. Ihr berechnet schlicht alle Gebühren gemäß §22 Abs.1 aus dem Gesamtwert.
§ 22 - Grundsatz
(1) In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet.

Re: Kostenausgleichung (2 Mandanten)

Verfasst: 07.06.2023, 11:21
von din_76
Ok, danke.

Aber bekomme ich bei zwei Anträgen dann auch zwei Beschlüsse?

Re: Kostenausgleichung (2 Mandanten)

Verfasst: 07.06.2023, 11:25
von Oliverreinhardt2
din_76 hat geschrieben:
07.06.2023, 11:21
Aber bekomme ich bei zwei Anträgen dann auch zwei Beschlüsse?

Bild