Gebühr für VB-Antrag nach Vergleich im Klageverfahren?
Verfasst: 20.05.2023, 18:50
Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage:
Folgender Sachverhalt
Wir haben für unseren Mandanten das Mahnverfahren eingeleitet, VB beantragt, VB wurde erlassen und liegt uns vor. Antragsgegner legt Einspruch ein. Im Klageverfahren einigte man sich durch Vergleich, die Kosten wurden gequotelt:
„Der Beklagte zahlt an die Klägerin zur Abgeltung der Forderung aus dem VB … einen Betrag in Höhe von € 3.000,00. Damit sind sämtliche Ansprüche der Parteien aus dem streitgegenständlichen Auftrag wechselseitig erledigt. Kosten 3/4 Beklagte und 1/4 Kläger“
Wir haben die Kostenfestsetzung beantragt mit folgenden Gebühren:
1,3 Verfahrensgebühr
Anrechnung auf das Mahnverfahren
1,2 Terminsgebühr
Auslagen
MwSt.
Diese Gebühren wurden auch vom Gericht genau so anerkannt und in die Festsetzung einbezogen.
Meine Frage ist nun: bekomme ich nicht auch noch eine Gebühr für den VB-Antrag? Hätte ich den in den Kostenfestsetzungsantrag mit aufnehmen müssen, oder reicht es, daß diese Gebühr im VB ja bereits festgesetzt wurde?
Es wäre super, wenn mir das jemand beantworten könnte.
Viele Grüße
Flora
ich habe folgende Frage:
Folgender Sachverhalt
Wir haben für unseren Mandanten das Mahnverfahren eingeleitet, VB beantragt, VB wurde erlassen und liegt uns vor. Antragsgegner legt Einspruch ein. Im Klageverfahren einigte man sich durch Vergleich, die Kosten wurden gequotelt:
„Der Beklagte zahlt an die Klägerin zur Abgeltung der Forderung aus dem VB … einen Betrag in Höhe von € 3.000,00. Damit sind sämtliche Ansprüche der Parteien aus dem streitgegenständlichen Auftrag wechselseitig erledigt. Kosten 3/4 Beklagte und 1/4 Kläger“
Wir haben die Kostenfestsetzung beantragt mit folgenden Gebühren:
1,3 Verfahrensgebühr
Anrechnung auf das Mahnverfahren
1,2 Terminsgebühr
Auslagen
MwSt.
Diese Gebühren wurden auch vom Gericht genau so anerkannt und in die Festsetzung einbezogen.
Meine Frage ist nun: bekomme ich nicht auch noch eine Gebühr für den VB-Antrag? Hätte ich den in den Kostenfestsetzungsantrag mit aufnehmen müssen, oder reicht es, daß diese Gebühr im VB ja bereits festgesetzt wurde?
Es wäre super, wenn mir das jemand beantworten könnte.
Viele Grüße
Flora