Unfallschadenregulierung - Kfz-Haftpflichtversicherer zieht Streitwertpositionen ab

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Pitt
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#1

19.04.2023, 16:05

Ich habe hier eher selten mit Unfallschadenregulierungen zu tun und nun hat hier ein Kfz-Haftpflichtversicherer eine Abrechnung vorgenommen, die ich nicht nachvollziehen kann.
Wir haben neben dem Pkw-Schaden, Sachverständigenkosten, die Kostenpauschale, Nutzungsausfallentschädigung und unsere RA-Kosten geltend gemacht.
Der Kfz-Haftpflichtversicherer teilt mit, die Haftung wird zu 100% anerkannt und berechnet jetzt die RA-Kosten allein aus dem Differenzbetrag Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert Pkw. Obwohl er die Sachverständigenkosten und auch die Kostenpauschale in voller Höhe erstattet hat, finden die keine Berücksichtigung bei der Zusammensetzung des Streitwertes. Die haben also als Beispiel den reinen regulierten Pkw-Schaden von 4.500,00 € zugrunde gelegt, nicht aber die 800,00 € für das Sachverständigengutachten und die 25,00 € Kostenpauschale. Zur Nutzungsentschädigung möchten die noch weitere Nachweise haben, das ist ja auch i. O. , aber weshalb berücksichtigen die beim Streitwert nicht die Sachverständigenkosten und die Kostenpauschale?
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Anahid
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#2

19.04.2023, 16:34

Sämtliche Beträge (also auch SV-Kosten und Kostenpauschale) fallen in den Gegenstandswert. Hier liegt einfach eine Falschberechnung vor.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Pitt
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#3

19.04.2023, 17:27

Hallo Anahid, vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Dann war meine Vermutung richtig, dass der Fehler beim Kfz-Versicherer liegt.
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