Mietrecht - eine oder mehrere Angelegenheiten
Verfasst: 07.03.2023, 12:28
Wir haben eine Mandantin, die uns bereits mit mehreren mietrechtlichen Angelegenheiten beauftragt hat. Die Rechtsschutzversicherung stellt die Angelegenheiten als eine Angelegenheit dar und zahlt nur nach dem Gesamtstreitwert.
1. Angelegenheit: Beauftragung im September 2020
Vermieter hat die mietergebundenen Mülltonnen gegen eine große 1000 l Tonne ausgetauscht was zu höheren Betriebskosten führt. Wir haben uns an den Vermieter gewandt und gefordert, dass die 1000 l Tonne wieder abbestellt wird und die mieterbezogenen Tonnen wieder aufzustellen. Das wurde auch gemacht, RSV hat Kostenrechnung bezahlt.
2. Angelegenheit: Prüfung BKA 2019
Im November 2020 hat uns diese Mandanatin mit der Überprüfung Ihrer BKA Abrechnung 2019 beauftragt. Die Rechtsschutzversicherung den Rechtsschutz "erweitert" (es wurde ein und diesselbe Schadennummer genommen wie bei der Mülltonne).
3. Angelegenheit: Eigenbedarfskündigung
Im Dezember 2020 hat diese Mandantin die Eigenbedarfskündigung erhalten gegen die wir vorgehen sollten. Die Rechtsschutz hat wiederum nur den Rechtsschutz erweitert und wieder dieselbe Schadennnummer gewählt wie bei der Mülltonne und der BKA 2019.
Nun hab ich die BKA 2019 Angelegenheit abgerechnet sowie die Eigenbedarfskündigung und habe 2 seperate Rechungen erstellt, habe also die Gegenstandswerte nicht zusammen addiert. Die RSV zahlt diese Rechnungen nicht voll, sondern weist darauf hin, dass sie einen Gesamtgegenstandswert bildet (Mülltonne, BKA 2019, Kündigung) und daraus lediglich eine 1,3 GG zahlt.
Für mich sind das vollkommen verschiedene Angelegenheiten, selbst wenn die RSV ein und dieselbe Schadennummer angegeben hat.
Wie seht ihr das?
1. Angelegenheit: Beauftragung im September 2020
Vermieter hat die mietergebundenen Mülltonnen gegen eine große 1000 l Tonne ausgetauscht was zu höheren Betriebskosten führt. Wir haben uns an den Vermieter gewandt und gefordert, dass die 1000 l Tonne wieder abbestellt wird und die mieterbezogenen Tonnen wieder aufzustellen. Das wurde auch gemacht, RSV hat Kostenrechnung bezahlt.
2. Angelegenheit: Prüfung BKA 2019
Im November 2020 hat uns diese Mandanatin mit der Überprüfung Ihrer BKA Abrechnung 2019 beauftragt. Die Rechtsschutzversicherung den Rechtsschutz "erweitert" (es wurde ein und diesselbe Schadennummer genommen wie bei der Mülltonne).
3. Angelegenheit: Eigenbedarfskündigung
Im Dezember 2020 hat diese Mandantin die Eigenbedarfskündigung erhalten gegen die wir vorgehen sollten. Die Rechtsschutz hat wiederum nur den Rechtsschutz erweitert und wieder dieselbe Schadennnummer gewählt wie bei der Mülltonne und der BKA 2019.
Nun hab ich die BKA 2019 Angelegenheit abgerechnet sowie die Eigenbedarfskündigung und habe 2 seperate Rechungen erstellt, habe also die Gegenstandswerte nicht zusammen addiert. Die RSV zahlt diese Rechnungen nicht voll, sondern weist darauf hin, dass sie einen Gesamtgegenstandswert bildet (Mülltonne, BKA 2019, Kündigung) und daraus lediglich eine 1,3 GG zahlt.
Für mich sind das vollkommen verschiedene Angelegenheiten, selbst wenn die RSV ein und dieselbe Schadennummer angegeben hat.
Wie seht ihr das?