Abrechnung einer Musterklage nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Weltbürger
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#1

03.03.2023, 14:50

Liebe Leute,

meine Mandantin war von 20 angeblich geschädigten Anlegern verklagt worden, jeweils einzeln. Das LG legte das Ganze ohne vorherige Verhandlung nach KapMuG dem OLG vor, welches die Klagen dann nach mündlicher Verhandlung abwies.

Wie ist nunmehr die Kostenfestsetzung vorzunehmen?

Nach § 16 Nr. 13 sind das erstinstanzliche Prozessverfahren und der erste Rechtszug des Musterverfahrens eine einheitliche Angelegenheit.

Nach § 23 b RVG bestimmt sich der Gegenstandswert des KapMuG-Verfahrens nach der Höhe des gegen den Auftraggeber im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Musterverfahrens ist. Das wäre für uns also die Summe aller Klagforderungen.

Nach § 24 Abs. 2 KapMugG gelten die den Musterbeklagten im erstinstanzlichen Musterverfahren entstehenden Kosten anteilig als Kosten des ersten Rechtszugs des jeweiligen Ausgangsverfahrens.

Das OLG hat die Quotierung der Kosten bereits tabellarisch mitgeteilt.

Was heißt das konkret?

Nach meinem Dafürhalten ist in jedem Verfahren bereits die 3100 Verfahrensgebühr auf den jeweiligen Streitwert entstanden.

Nach dem zitierten § 23 b RVG ist die Terminsgebühr aber auf den addierten Streitwert entstanden.

Bedeutet das, dass wir der Mandantin eine gesonderte Rechnung für die Terminsgebühr auf den addierten Wert ausstellen und diese in die einzelnen KFAs quotiert einbeziehen?

Also z.B.: (RVG 2013)
3100 Verfahrensgebühr 1,3 Wert 10.000,00 € macht 725,40 €
3104 Terminsgebühr 1,2 Wert 10.000,00 € hätte 669,00 € ergeben, wird aber ersetzt durch
3104 Terminsgebühr anteilig 10 % aus Wert 100.000,00 €, also nur 180,36 €

Wäre das richtig?

Vielen Dank schon einmal!
Grüße allerseits aus Kiel
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Anahid
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#2

06.03.2023, 17:05

Ja, so würde ich das auch abrechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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