KFA Beschwerdeverfahren
Verfasst: 23.02.2023, 13:17
Hallo ihr Lieben
unser RA möchte ein KFA über ein Beschwerdeverfahren beim Gericht einreichen und diktierte folgende Gebühren:
1,3 VG 3100, 1,2 TG 3104 sowie Ausl. und USt.
Jetzt ist er nicht mehr im Büro und ich bin etwas verwirrt. Wird in Beschwerdeverfahren nicht nach Abschnitt 5 abgerechnet?
Also ich hätte gesagt, ich rechne wie folgt ab: 0,5 VG 3500. Eine Terminsgebühr nach 3513 würde ich persönlich nicht abrechnen, weil es keinen mündlichen Termin gab. Die Beschwerde wurde vom AG nicht abgeholfen und vom OLG so bestätigt.
Vorab schonmal Dankeschön
unser RA möchte ein KFA über ein Beschwerdeverfahren beim Gericht einreichen und diktierte folgende Gebühren:
1,3 VG 3100, 1,2 TG 3104 sowie Ausl. und USt.
Jetzt ist er nicht mehr im Büro und ich bin etwas verwirrt. Wird in Beschwerdeverfahren nicht nach Abschnitt 5 abgerechnet?
Also ich hätte gesagt, ich rechne wie folgt ab: 0,5 VG 3500. Eine Terminsgebühr nach 3513 würde ich persönlich nicht abrechnen, weil es keinen mündlichen Termin gab. Die Beschwerde wurde vom AG nicht abgeholfen und vom OLG so bestätigt.
Vorab schonmal Dankeschön