KFA Beschwerdeverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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halbbluttaenzerin
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#1

23.02.2023, 13:17

Hallo ihr Lieben 258

unser RA möchte ein KFA über ein Beschwerdeverfahren beim Gericht einreichen und diktierte folgende Gebühren:

1,3 VG 3100, 1,2 TG 3104 sowie Ausl. und USt.

Jetzt ist er nicht mehr im Büro und ich bin etwas verwirrt. Wird in Beschwerdeverfahren nicht nach Abschnitt 5 abgerechnet?

Also ich hätte gesagt, ich rechne wie folgt ab: 0,5 VG 3500. Eine Terminsgebühr nach 3513 würde ich persönlich nicht abrechnen, weil es keinen mündlichen Termin gab. Die Beschwerde wurde vom AG nicht abgeholfen und vom OLG so bestätigt.

Vorab schonmal Dankeschön ;)
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icerose
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#2

23.02.2023, 13:20

halbbluttaenzerin hat geschrieben:
23.02.2023, 13:17
Also ich hätte gesagt, ich rechne wie folgt ab: 0,5 VG 3500.
Hallo,
das sagst du genau richtig. :daumen
Und kein Termin heißt keine Gebühr.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
halbbluttaenzerin
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#3

23.02.2023, 13:23

Super! vielen Dank. Ich brauchte nur kurz diese Bestätigung. Ich dachte schon dass ich etwas durcheinander wäre :D
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Husky98
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#4

23.02.2023, 13:57

Was für ein Verfahren war denn Gegenstand der Beschwerde? Die Nr. 3500 VV RVG ist lediglich ein Auffangtatbestand.
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halbbluttaenzerin
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#5

23.02.2023, 15:28

Es erging ein Beschluss in dem das AG ein Zwangsmittelantrag der ASt abgewiesen hat. Dagegen legte sie sofortige Beschwerde ein und das OLG hat diese als unbegründet zurückgewiesen.
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#6

23.02.2023, 15:57

Ist das Familienrecht? Dann bist Du mit dem Zwangsmittelantrag doch in der Vollstreckung. 0,3 VG 3309 fürs Ausgangsverfahren, 0,5 VG 3500 für die Beschwerde.
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