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Gebühr Terminsvertreter

Verfasst: 28.12.2022, 13:08
von spatzn
Hallo,

unsere Anwältin hat einen Termin in Untervollmacht vor dem AG wahrgenommen. Sie hat dort lediglich den Antrag auf ein 2. VU gestellt, da die Gegenseite nicht erschienen ist.

Was muss ich abrechnen?

Vorschlag: 0,65 VG
0,5 TG

Danke für Eure Antworten.

VG, spatzn

Re: Gebühr Terminsvertreter

Verfasst: 29.12.2022, 10:39
von Jule69
Was war denn das erste VU? ein VB? Wenn es ein zweites VU nach Einspruch gegen 1. VU ist bekommt sie doch eine 1,2 TG

Re: Gebühr Terminsvertreter

Verfasst: 02.01.2023, 08:52
von spatzn
Hallo zurück,

sie meint, sie bekäme eine 0,6 TG. Weil sie irgendeine Nr. im RVG gelesen hat, wonach sie bei dem gestellten Sachverhalt nur die Hälfte der normalen Gebühr bekommt.

Eine 0,65 VG nimmt sie gar nicht.

VG, spatzn

Re: Gebühr Terminsvertreter

Verfasst: 02.01.2023, 09:56
von Jule69
Ja daher kann das so pauschal nicht beantwortet werden, was hat sie denn für Anträge gestellt? Und wieso nimmt sie keine 0,65 VG?

Re: Gebühr Terminsvertreter

Verfasst: 02.01.2023, 10:36
von spatzn
Sie hat lediglich einen Antrag auf ein 2. VU gestellt, die die Gegenpartei nicht erschienen ist.