Gebühr Terminsvertreter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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spatzn
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#1

28.12.2022, 13:08

Hallo,

unsere Anwältin hat einen Termin in Untervollmacht vor dem AG wahrgenommen. Sie hat dort lediglich den Antrag auf ein 2. VU gestellt, da die Gegenseite nicht erschienen ist.

Was muss ich abrechnen?

Vorschlag: 0,65 VG
0,5 TG

Danke für Eure Antworten.

VG, spatzn
Jule69
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#2

29.12.2022, 10:39

Was war denn das erste VU? ein VB? Wenn es ein zweites VU nach Einspruch gegen 1. VU ist bekommt sie doch eine 1,2 TG
spatzn
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#3

02.01.2023, 08:52

Hallo zurück,

sie meint, sie bekäme eine 0,6 TG. Weil sie irgendeine Nr. im RVG gelesen hat, wonach sie bei dem gestellten Sachverhalt nur die Hälfte der normalen Gebühr bekommt.

Eine 0,65 VG nimmt sie gar nicht.

VG, spatzn
Jule69
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#4

02.01.2023, 09:56

Ja daher kann das so pauschal nicht beantwortet werden, was hat sie denn für Anträge gestellt? Und wieso nimmt sie keine 0,65 VG?
spatzn
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#5

02.01.2023, 10:36

Sie hat lediglich einen Antrag auf ein 2. VU gestellt, die die Gegenpartei nicht erschienen ist.
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