PKH ohne Mehrvergleich
Verfasst: 22.12.2022, 08:51
Hallo,
kann mir vielleicht jemand bei einem Abrechnungsproblem helfen?
Wir haben einen gerichtlichen Mehrvergleich geschlossen. PKH wurde nur für den Vergleich gewährt, nicht für den Mehrvergleich.
Die Gebühren aus dem Verfahrensstreitwert wurden aus der Tabelle nach § 49 gegenüber der Staatskasse berechnet und bezahlt.
Die Gebühren aus dem Mehrvergleich aus der Tabelle nach § 13 müsste jetzt der Mandant zahlen.
- Wie rechne ich den Abgleich nach § 15 III RVG ab? Aus welcher Tabelle?
- Wie errechne ich die Terminsgebühr?
Viele Grüße!
kann mir vielleicht jemand bei einem Abrechnungsproblem helfen?
Wir haben einen gerichtlichen Mehrvergleich geschlossen. PKH wurde nur für den Vergleich gewährt, nicht für den Mehrvergleich.
Die Gebühren aus dem Verfahrensstreitwert wurden aus der Tabelle nach § 49 gegenüber der Staatskasse berechnet und bezahlt.
Die Gebühren aus dem Mehrvergleich aus der Tabelle nach § 13 müsste jetzt der Mandant zahlen.
- Wie rechne ich den Abgleich nach § 15 III RVG ab? Aus welcher Tabelle?
- Wie errechne ich die Terminsgebühr?
Viele Grüße!