Kosten für Abänderungsvergleich
Verfasst: 16.11.2022, 11:22
Hallo in die Runde,
ich habe hier eine Akte, da wurde nach Vorliegen eines gerichtlichen Vergleichs (Schuldner sollte Vergleichsbetrag x in monatlichen Raten zahlen) nach ein paar Monaten zwischen den Parteien ein Abänderungsvergleich geschlossen, hierfür hat der Gläubigervertreter nochmals eine 1,3 Geschäftsgebühr sowie eine 1,5 Einigungsgebühr berechnet. Davon ab, dass sich mir der Gegenstandswert nicht erschließt (m. E. müsste das die noch bestehende Restforderung sein), fällt hier doch keine Geschäftsgebühr an, da wir uns ja bereits im Zwangsvollstreckungsverfahren befinden, da die monatlichen Raten aus dem gerichtlich geschlossenen Vergleich ausgeblieben sind. Also könnte er höchstens eine 0,3 Gebühr abrechnen und bekommt er nochmals eine Einigungsgebühr? Ich wäre, wenn überhaupt für eine 1,0 unter Berücksichtigung der bereits für das gerichtliche Verfahren abgerechneten Einigungsgebühr.
Hatte jemand schon mal sowas?
ich habe hier eine Akte, da wurde nach Vorliegen eines gerichtlichen Vergleichs (Schuldner sollte Vergleichsbetrag x in monatlichen Raten zahlen) nach ein paar Monaten zwischen den Parteien ein Abänderungsvergleich geschlossen, hierfür hat der Gläubigervertreter nochmals eine 1,3 Geschäftsgebühr sowie eine 1,5 Einigungsgebühr berechnet. Davon ab, dass sich mir der Gegenstandswert nicht erschließt (m. E. müsste das die noch bestehende Restforderung sein), fällt hier doch keine Geschäftsgebühr an, da wir uns ja bereits im Zwangsvollstreckungsverfahren befinden, da die monatlichen Raten aus dem gerichtlich geschlossenen Vergleich ausgeblieben sind. Also könnte er höchstens eine 0,3 Gebühr abrechnen und bekommt er nochmals eine Einigungsgebühr? Ich wäre, wenn überhaupt für eine 1,0 unter Berücksichtigung der bereits für das gerichtliche Verfahren abgerechneten Einigungsgebühr.
Hatte jemand schon mal sowas?