Abrechnung Beigeladener Verwaltungsgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Ich_in_Hamburg
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#1

22.08.2022, 10:40

Hallo liebe Community,

wir haben einen Mandanten wg. 1. einer Beseitigungsverfügung und 2. einem Widerspruch gegen eine Baugenehmigung vertreten. Meine Kollegin hat dort jeweils die 2300 VV abgerechnet.

Dann hat die Gegenseite jeweils Klage erhoben und unser Mandant wurde beigeladen. Die Klagen wurden nach durchgeführtem Ortstermin (beide Verfahren in einem OT) abgewiesen (2 Urteile), der Klägerin die Kosten der Verfahren auferlegt und festgestellt, dass die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen erstattungsfähig sind.

Ich würde wie folgt abrechnen:
1. Verfahren wg. Anfechtung einer Baugenehmigung (Streitwert 15.000)

3100 VV 845,00
3104 VV 780,00
+ Fahrtkosten etc.
7200 VV
7008 VV

2. Verfahren wg. Beseitigungsverfügung (Streitwert 25.000)

3100 VV 1024,40
3104 VV 945,60
+ Fahrtkosten etc.
7200 VV
7008 VV

Nun habe ich einige Fragen :kopfkratz

Kann ich die 3104 2 x abrechnen?
Was ist mit den Geschäftsgebühren, die wir gegenüber unserem Mandanten abgerechnet haben? Bleibt er darauf "sitzen" oder kann ich sie im Verwaltungsgerichtsverfahren für den Beigeladenen mit abrechnen?

Vielen Dank für Eure Hilfe?
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