Frage zu Abrechnung Schiedsgerichtsverfahren + mehrere Klagen
Verfasst: 18.07.2022, 12:01
Hallöchen!
Ich habe einen etwas konfusen Fall auf dem Tisch. Ich hab die Akte nunmal durchgearbeitet und eine "Timeline" erstellt. Folgende Ausgangslage:
Mandant möchte dass seine Nachbarn Störungen unterlassen. Als erstes haben wir diese außergerichtlich angeschrieben. Das war dann recht umfangreich und es gab Schriftwechsel mit Gegenanwälten.
Nachdem sich nichts geändert hat, haben wir dann Klage eingereicht. Diese wurde angenommen, bekam ein Aktenzeichen und wurde sofort als unzulässig angesehen, da wir kein Schiedsgerichtsverfahren gemacht haben. Das stimmt, also wurde die Klage zurückgenommen.
Dann wurde das Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet.Es gab einen Termin und es konnte keine Einigung erfolgen.
Nun hat mein Chef nunmehr eine neue Klage bearbeitet, allerdings, bevor diese rausging, ist der Gegner aus der Wohnung ausgezogen, sodass sämtliche Unterlassungsansprüche verpufft sind.
So, und wie rechne ich das jetzt ab? Ich bin mir unsicher. Müssen es vier Rechnungen sein oder werden die beiden Klagen irgendwie miteinander verbunden?
Meine erste Idee ist jetzt erstmal die Folgende:
Gegenstandswert ist 3.000,00 für alles wegen Forderung von Unterlassungsansprüchen
Außergerichtlich
1,5 Geschäftsgebühr (wegen umfangreich) gem. 2300 VV RVG
Auslagenpauschale + Umsatzsteuer
Erste Klage
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG
0,75 Anrechnung Geschäftsgebühr
Auslagen + Umsatzsteuer
Schiedsgerichtsverfahren
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG
Fahrtkosten + Auslagen + Umsatzsteuer
Zweite Klage
0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3101 VV RVG
Auslagen + Umsatzsteuer
Nun ist meine Frage, ob das rechtens ist. Darf ich hier wirklich jeden einzelnen Schritt neu abrechnen? M.E. ist das ja alles je ein neuer Rechtszug. Außergerichtlich -> Klage (wurde zurückgenommen) -> Schiedsgerichtsverfahren -> Erneute Klage (ging nie raus).
Oder sind die beiden Klagen "zusammen" abzurechnen? Ich bin da wirklich etwas ratlos. Bitte um Hilfe, ob meine Idee für die Abrechnung richtig ist, oder ob ich hier komplett daneben liege.
Ich habe einen etwas konfusen Fall auf dem Tisch. Ich hab die Akte nunmal durchgearbeitet und eine "Timeline" erstellt. Folgende Ausgangslage:
Mandant möchte dass seine Nachbarn Störungen unterlassen. Als erstes haben wir diese außergerichtlich angeschrieben. Das war dann recht umfangreich und es gab Schriftwechsel mit Gegenanwälten.
Nachdem sich nichts geändert hat, haben wir dann Klage eingereicht. Diese wurde angenommen, bekam ein Aktenzeichen und wurde sofort als unzulässig angesehen, da wir kein Schiedsgerichtsverfahren gemacht haben. Das stimmt, also wurde die Klage zurückgenommen.
Dann wurde das Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet.Es gab einen Termin und es konnte keine Einigung erfolgen.
Nun hat mein Chef nunmehr eine neue Klage bearbeitet, allerdings, bevor diese rausging, ist der Gegner aus der Wohnung ausgezogen, sodass sämtliche Unterlassungsansprüche verpufft sind.
So, und wie rechne ich das jetzt ab? Ich bin mir unsicher. Müssen es vier Rechnungen sein oder werden die beiden Klagen irgendwie miteinander verbunden?
Meine erste Idee ist jetzt erstmal die Folgende:
Gegenstandswert ist 3.000,00 für alles wegen Forderung von Unterlassungsansprüchen
Außergerichtlich
1,5 Geschäftsgebühr (wegen umfangreich) gem. 2300 VV RVG
Auslagenpauschale + Umsatzsteuer
Erste Klage
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG
0,75 Anrechnung Geschäftsgebühr
Auslagen + Umsatzsteuer
Schiedsgerichtsverfahren
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG
Fahrtkosten + Auslagen + Umsatzsteuer
Zweite Klage
0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3101 VV RVG
Auslagen + Umsatzsteuer
Nun ist meine Frage, ob das rechtens ist. Darf ich hier wirklich jeden einzelnen Schritt neu abrechnen? M.E. ist das ja alles je ein neuer Rechtszug. Außergerichtlich -> Klage (wurde zurückgenommen) -> Schiedsgerichtsverfahren -> Erneute Klage (ging nie raus).
Oder sind die beiden Klagen "zusammen" abzurechnen? Ich bin da wirklich etwas ratlos. Bitte um Hilfe, ob meine Idee für die Abrechnung richtig ist, oder ob ich hier komplett daneben liege.