Abrechnung Widerspruchsverfahren BG Verkehr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Willy
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#1

23.06.2022, 13:57

Hallöchen,

folgender Sachverhalt: Unser Mandant ist selbstständig und hatte im Juli 2020 einen Arbeitsunfall. Daraufhin hat er erstmal selber die Berufsgenossenschaft kontaktiert, um es als Arbeitsunfall anerkannt zu bekommen und Entschädigungsleistungen (Kosten der Heilbehandlung und Verletztengeld) zu erhalten. Wurde dann im September 2020 abgelehnt, woraufhin er zunächst selber Widerspruch eingelegt hat. Die BG hatte aber wenig überraschend noch Nachfragen, also haben wir uns im November 2020 offiziell gegenüber der BG als Vertreter bestellt und den Widerspruch begründet.

Es folgte der übliche Sermon, mit Begutachtung und Rückfragen der BG, etc. etc. Zog sich dann auch erstmal alles schön hin, bis unserem Mandanten im August 2021 ein Rückforderungsbeschluss ins Haus flatterte. Die BG wollte von ihm 69,00 € zurückhaben, da das Ereignis aus Juli 2020 nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde und man daher ungerechtfertigt bereits Kosten der Heilbehandlung gezahlt habe. Daraufhin wurde durch uns direkt erneuter Widerspruch eingelegt und wenig später wurde die Rückforderung bis Verfahrensabschluss ausgesetzt.

Nun, inzwischen ist das Verfahren durch und dem Widerspruch wird abgeholfen. Weiterhin wird der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt und unserem Mandanten wurde ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen zugesprochen, jedoch nicht auf Verletztengeld, da er selbstständig ist und keine Arbeitsunfähigkeit attestieren konnte. Daher erging nun auch ein Rentenbescheid der BG, dass er eine Rente als vorläufige Entschädigung nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Rentenbeginn von 20 % erhält. Sind dann beginnend ab dem 30.07.2020 monatlich 866,67 €.

Meine Frage wäre jetzt, was kann ich abrechnen? Einfach eine reine Rahmengebühr zwischen 60,00 € und 768,00 € nach Nr. 2302 VV RVG? Und dann auch direkt zwei Rechnungen, für jeden Widerspruch einen? (Wegen der Rückforderung dann halt nur ein kleiner Betrag)

Danke im Voraus,
Willy
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