VKH abrechnen
Verfasst: 19.05.2022, 08:27
Huhu ihr.
Ich möchte VKH abrechnen und stehe nun vor folgendem Problem:
Es gab ein Aktenzeichen X vom Gericht, in welchem es um Kindes- und Trennungsunterhalt geht.
Aktenzeichen Y läuft beim Gericht unter Scheidung.
Es gab nun einen Termin in Sachen Y, in welchem die Ehe geschieden wurde, der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde und ein Vergleich geschlossen wurde über den Kindes- und Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt, sowie das Verfahren X als erledigt erklärt wurde.
Wir bekamen einen Beschluss in Sachen X,
Verfahrenswert ist 5.000 €.
Außerdem bekamen wir einen Beschluss in Sachen Y,
Verfahrenswert 15.640,20 €,
Verfahrenswert für den Vergleich 20.674,50 €.
Die Einzelwerte:
Ehesache 10.743,00 €,
Versorgungsausgleich 4.897,20 €,
Kindesunterhalt Kind A 5.674,50 €,
Trennungsunterhalt 5.000,00 €,
nachehelicher Unterhalt 5.000,00 €,
Erledigung Verfahren X 5.000,00 €
Ich habe keine Ahnung, wie ich das nun abrechnen soll.
Ich hätte nun Verfahren X mit
1,3 Verfahrensgebühr aus 5.000 €
1,2 Terminsgebühr aus 5.000,00 €
und Verfahren Y mit
1,3 Verfahrensgebühr 15.640,20 €
0,8 Verfahrensgebühr 20.674,50 €
1,2 Terminsgebühr 36.314,70 €
1,5 Einigungsgebühr 20.674,50 €
1,0 Einigungsgebühr 15.640,20 €
(und natürlich die entsprechenden Anrechnungen)
Das kommt mir aber irgendwie falsch vor.
Ich möchte VKH abrechnen und stehe nun vor folgendem Problem:
Es gab ein Aktenzeichen X vom Gericht, in welchem es um Kindes- und Trennungsunterhalt geht.
Aktenzeichen Y läuft beim Gericht unter Scheidung.
Es gab nun einen Termin in Sachen Y, in welchem die Ehe geschieden wurde, der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde und ein Vergleich geschlossen wurde über den Kindes- und Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt, sowie das Verfahren X als erledigt erklärt wurde.
Wir bekamen einen Beschluss in Sachen X,
Verfahrenswert ist 5.000 €.
Außerdem bekamen wir einen Beschluss in Sachen Y,
Verfahrenswert 15.640,20 €,
Verfahrenswert für den Vergleich 20.674,50 €.
Die Einzelwerte:
Ehesache 10.743,00 €,
Versorgungsausgleich 4.897,20 €,
Kindesunterhalt Kind A 5.674,50 €,
Trennungsunterhalt 5.000,00 €,
nachehelicher Unterhalt 5.000,00 €,
Erledigung Verfahren X 5.000,00 €
Ich habe keine Ahnung, wie ich das nun abrechnen soll.
Ich hätte nun Verfahren X mit
1,3 Verfahrensgebühr aus 5.000 €
1,2 Terminsgebühr aus 5.000,00 €
und Verfahren Y mit
1,3 Verfahrensgebühr 15.640,20 €
0,8 Verfahrensgebühr 20.674,50 €
1,2 Terminsgebühr 36.314,70 €
1,5 Einigungsgebühr 20.674,50 €
1,0 Einigungsgebühr 15.640,20 €
(und natürlich die entsprechenden Anrechnungen)
Das kommt mir aber irgendwie falsch vor.