Freispruch - Kostenfestsetzung - Pflichtverteidiger + Zuzahlung Mdt.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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steph3991
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#1

04.05.2022, 10:43

Hallo 🙂 Ich brauche Hilfe!

Sachverhalt:
Strafverfahren (Wirtschaftsstrafkammer), um die 60 HVT, Freispruch
Chef wurde als Pflichtverteidiger beigeordnet (alles bereits abgerechnet und bezahlt)
Mandant hat entsprechende Zuzahlungen an uns geleistet, welche auch gegenüber der Landeskasse angegeben wurden (keine Anrechnung).

Ich habe jetzt den KfA mit Wahlverteidigergebühren und Auslagen gefertigt abzüglich der Zahlungen der Staatskasse auf die Pflichtverteidigerabrechnungen.
Chef meint jetzt, dass das so nicht richtig ist, man solle doch die Zuzahlungen auflisten, der Mandant bekommt dann nur die Differenz bzw. 20 % (fiktive Wahlverteidigergebühren)?
Er meint auch, es gäbe Rechtsprechung dazu aber ich habe nichts gefunden.
Hatte schonmal jemand so einen Fall oder kann mir das jemand erklären.
Liebe Grüße 🙂
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Adora Belle
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#2

04.05.2022, 10:47

Verstehe nicht, was Dein Chef da will. Deine Herangehensweise ist die richtige. Was dann bei Euch bleibt, und was an den Mandanten auszukehren ist, müsst Ihr natürlich nochmal separat klären.
steph3991
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#3

04.05.2022, 10:58

Ja so ganz verstehe ich das auch nicht.
Kann doch dem Gericht egal sein, was wir mit dem Mandanten vereinbart haben, das spielt doch keine Rolle. Und im Endeffekt sind es ja dann die 20% die übrig bleiben.

Er beharrt aber irgendwie darauf und es gäbe Rechtsprechung, aber ich konnte da nichts finden...
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