Rückfestsetzung/Nachfestsetzung nach Streitwertbeschluss

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RENOCTBLN
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#1

13.04.2022, 16:31

Hallo alle zusammen, vielleicht kann mir hier jemand beim denken helfen.

Ich habe das erste Mal eine Angelegenheit zur Rückfestsetzung bzw. Nachfestsetzung.


Wir waren in der 1. Instanz die Beklagten und in der 2. Instanz die Berufungsbeklagten.

In der 1. Instanz hatte der Kläger die Kosten zu tragen. (Streitwert 800,00 €)

In der zweiten Instanz wurde mitgeteilt, dass die Kosten gequotelt werden.
Kläger trägt 57 Prozent der Kosten und Beklagte zu 43 Prozent.

Hier wurde aber auch der Streitwert für die 1 und 2 Instanz auf 2.300 € festgesetzt. (also ein höherer Streitwert)

Da der Kläger die Kosten aus dem 1. KfB bereits an uns bezahlt hatte und sich aber der Streitwert erhöht hatte ging ich erst davon aus einen Rückfestsetzungsantrag zu machen.
Den habe ich auch gestellt und mittlerweile aber habe ich aber herausbekommen, dass der nicht für uns gilt, da nicht unsere Mandantschaft sondern die Gegenseite die Kosten gezahlt hat.
Auch das Gericht teilt mit, dass die Rückfestsetzung nur zugunsten der Kläger berücksichtigt werden kann, da der KfB zu unseren Gunsten erlassen wurde.

Nun war ich erstmal irritiert, aber nach weiteren Nachforschungen habe ich rausgefunden, dass bei Änderungen des Streitwertes und wenn ein höherer Streitwert festgesetzt wird für die Differenz eine Nachfestsetzung beantragt werden kann.

Stimmt ihr mir hier zu?

Liebe Grüße
Feldhamster
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#2

13.04.2022, 18:13

Ja, du beantragst die Festsetzung nach dem höheren Streitwert unter Abzug der bereits festgesetzten Kosten.
RENOCTBLN
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#3

20.04.2022, 10:13

:thx
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