sofortige Beschwerde gegen Beschluss verworfen; KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JJ91
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#1

07.04.2022, 14:20

Hallo :wink1

wir haben in einer Sache Räumungsklage erhoben, diese nach sehr kurzer Zeit wieder zurückgenommen, da die Gegenseite in einer Nacht und Nebelaktion ausgezogen ist. Wir beantragten daher, der Gegenseite die Kosten aufzuerlegen. Wir haben gewonnen, es erging ein Beschluss. Hiergegen legte die Gegenseite die sofortige Beschwerde ein, auch hier verlor die Gegenseite. Bevor das Beschwerdeverfahren losging, erstellte meine Kollegin im Jahr 2020 hier schon einen KFA über die 1,3 nach 3100 VV RVG. Ich habe nunmehr einen KFA für das Beschwerdeverfahren nach Nr. 3500 VV RVG eine 0,5 Gebühr berechnet.

Nun zu meiner Frage: Muss ich nunmehr in meinem KFA für das Beschwerdeverfahren den ersten KFA mit aufnehmen? Also einen neuen KFA machen, der die 1,3 nach 3100 VV RVG beinhaltet und die 0,5 nach 3500 VV RVG ooooder muss ich lediglich an den KFA aus dem Jahr 2020 erinnern und an dessen Entscheidung erinnern? Ein Kostenfestsetzungsbeschluss liegt mir ja nicht vor und nun weiß ich nicht wie das lösen soll :patsch

Vielen Dank
Feldhamster
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#2

07.04.2022, 17:57

Ich würde an den alten Kfa nur erinnern. Beginn der Verzinsung wäre dann im Jahr 2020.
JJ91
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#3

07.04.2022, 21:20

Feldhamster hat geschrieben:
07.04.2022, 17:57
Ich würde an den alten Kfa nur erinnern. Beginn der Verzinsung wäre dann im Jahr 2020.
:thx
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