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Anrechnung Geschäftsgebühr Berufungsverfahren

Verfasst: 28.03.2022, 12:17
von spatzn
Hallo,

folgende Frage:

Wir haben in der I. Instanz außergerichtliche Kosten eingeklagt und insoweit verloren, dass uns diese aufgebrummt wurden. In der II. Instanz haben wir gewonnen. Der Gegner muss nun die außergerichtlichen Kosten an uns zahlen.

Vorschlag:

I. Instanz: 1,3 VG über 120.000 EUR (vom Gericht aus I. Instanz festgesetzt)

II. Instanz: 1,6 VG über 70.000 EUR (nur für Berufung lt. OLG festgesetzt)
0,65 GG

Mit welchem GW muss ich die Anrechnung machen? 75.000 EUR GW war die Rechnung damals.

Danke für Eure Hilfe.

Re: Anrechnung Geschäftsgebühr Berufungsverfahren

Verfasst: 28.03.2022, 12:35
von Adora Belle
Die titulierte GG muss zur Hälfte angerechnet werden.