Anrechnung Geschäftsgebühr Berufungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
spatzn
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 05.07.2006, 17:52
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

28.03.2022, 12:17

Hallo,

folgende Frage:

Wir haben in der I. Instanz außergerichtliche Kosten eingeklagt und insoweit verloren, dass uns diese aufgebrummt wurden. In der II. Instanz haben wir gewonnen. Der Gegner muss nun die außergerichtlichen Kosten an uns zahlen.

Vorschlag:

I. Instanz: 1,3 VG über 120.000 EUR (vom Gericht aus I. Instanz festgesetzt)

II. Instanz: 1,6 VG über 70.000 EUR (nur für Berufung lt. OLG festgesetzt)
0,65 GG

Mit welchem GW muss ich die Anrechnung machen? 75.000 EUR GW war die Rechnung damals.

Danke für Eure Hilfe.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

28.03.2022, 12:35

Die titulierte GG muss zur Hälfte angerechnet werden.
Antworten