Korrektur Kostenfestsetzungsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Agal
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 30.05.2016, 13:26
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

08.03.2022, 10:16

Hallo,

ich hänge bei einem KFA fest. Es geht hier um einen überschießenden Vergleichswert.

Ursprünglicher Antrag:

die Kosten wie folgt gemäß § 106 ZPO auszugleichen.

Gegenstandswert: 29.873,25 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,6 1.380,80 €

Gegenstandswert: 16.777,48 €
Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn.
2, 3100 VV RVG 1,1 480,00 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,6 aus Wert 46.650,73 € berücksichtigt -

Gegenstandswert: 29.873,25 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 1.035,60 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 Nr. 1
VV RVG 1,0 863,00 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 33,00 €
Kfz-Benutzung am --- Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 46,20 €
Kfz-Benutzung am --- Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 43,50 €
Kfz-Benutzung am --- Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr.
7005 Nr. 1 VV RVG 1/1 25,00 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr.
7005 Nr. 1 VV RVG 1/1 25,00 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr.
7005 Nr. 1 VV RVG 1/1 25,00 €


Gegenstandswert: 16.777,48 €
Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarung § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG, §
31b RVG 1,5 881,50 €
- Obergrenze 1,5 aus Wert 46.650,73 € berücksichtigt -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €

Zwischensumme netto 4.858,60 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 923,13 €
Gesamtsumme 5.781,73 €



Korrektur von Gericht:

- 1,3 Verfahrensgebühr aus 30.000 € / 0,8 aus 19.000 € / nicht mehr als 1,3 aus 50.000 € (nur 1 Beklagter!)


Das mit nur einem beklagten ist klar - dies war falsch hinterlegt.

Wie schaut (neben den Reise- und Abwesenheitskosten) der Antrag aus? kann mir hier jemand helfen?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17552
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

08.03.2022, 10:32

Das Gericht will doch nur die Erhöhungsgebühr rausrechnen. der restliche Antrag wird doch gar nicht moniert. Du musst eine 1,3 VG Nr. 3100 VV RVG und eine 0,8 VG Nr. 3101 VV RVG abrechnen und dann natürlich den Abgleich vornehmen. Du musst also nur Deinen bisherigen Antrag insoweit berichtigen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Agal
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 30.05.2016, 13:26
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

09.03.2022, 16:20

Vielen Dank :-)
Agal
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 30.05.2016, 13:26
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#4

09.03.2022, 16:47

Wäre das dann so richtig? Verfahrensgebühr? Einigungsgebühr?


die Kosten wie folgt gemäß § 106 ZPO auszugleichen.

Gegenstandswert: 29.873,25 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 1.121,90 €

Gegenstandswert: 16.777,48 €
Verfahrensgebühr, Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 1, 0,8 390,00 €
3100 VV RVG
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 46.650,73 € berücksichtigt -

Gegenstandswert: 29.873,25 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 1.035,60 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 Nr. 1 VV RVG 1,5 1.294,50 €

Gegenstandswert: 16.777,48 €
Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarung § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG, § 31b RVG 1,5 450,00 €
- Obergrenze ?? 1,5 aus Wert 46.650,73 € berücksichtigt -


Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 33,00 €
Kfz-Benutzung am --- Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 46,20 €
Kfz-Benutzung am --- Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 33,00 €
Kfz-Benutzung --- Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 1/1 25,00 €
VV RVG
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 1/1 25,00 €
VV RVG
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 1/1 25,00 €
VV RVG

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 4.499,20 €
Gesamtsumme 4.499,20 €
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17552
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

09.03.2022, 17:06

Zunächst einmal klarstellend: Die Beträge am Ende kontrollier ich nicht. Ich geh davon aus, dass die mit einem Programm erstellt wurden und stimmen.
Agal hat geschrieben:
09.03.2022, 16:47
Wäre das dann so richtig? Verfahrensgebühr? Einigungsgebühr?


die Kosten wie folgt gemäß § 106 ZPO auszugleichen.

Gegenstandswert: 29.873,25 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 :daumen 1.121,90 €

Gegenstandswert: 16.777,48 €
Verfahrensgebühr, Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 1, 0,8 :daumen 390,00 €
3100 VV RVG
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 46.650,73 € berücksichtigt - :daumen

Gegenstandswert: 29.873,25 €
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 1.035,60 € Wieso nicht aus dem vollen Wert? Wurde der Mehrvergleich nicht im Termin geschlossen, sondern nur schriftlich fixiert und protokolliert?
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 Nr. 1 VV RVG 1,5 Im gerichtlichen Verfahren beträgt die EG 1,0, nicht 1,5 1.294,50 €

Gegenstandswert: 16.777,48 €
Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarung § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG, § 31b RVG 1,5 Wieso EG bei Zahlungsvereinbarung? 450,00 €
- Obergrenze ?? 1,5 aus Wert 46.650,73 € berücksichtigt - :daumen


Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 33,00 €
Kfz-Benutzung am --- Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 46,20 € Wieso sind die Fahrtkosten hier höher als bei den anderen beiden Terminen?
Kfz-Benutzung am --- Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 1/1 33,00 €
Kfz-Benutzung --- Hin- und Rückweg x 0,30 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 1/1 25,00 €
VV RVG
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 1/1 25,00 €
VV RVG
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 1/1 25,00 €
VV RVG

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 4.499,20 €
Gesamtsumme 4.499,20 €
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Agal
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 30.05.2016, 13:26
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#6

10.03.2022, 16:36

Hallo und vielen Dank für die Unterstützung...

Ja, die Berechnung ist klar, das macht das Programm automatisch. Die km-Anzahl ist unterschiedlich, da Orts- und Gerichtstermine stattgefunden haben. Die anderen Punkte habe ich nochmals abgesprochen und geklärt.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17552
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

11.03.2022, 08:49

:daumen
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten