Packset Kosten + Porto bei Verfahrenskostenhilfe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
LindaRefa
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 20.08.2019, 16:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: im schönen Oberbayern

#1

25.02.2022, 11:06

Guten Morgen oder eher schon Mahlzeit an alle!

Ich bin mir sicher, es ist eine ganz einfache Lösung....Aber ich habe momentan einen Knoten im Kopf.

Wir haben ein Verfahren in einer Familiensache und nun wollte ich den Vergütungsantrag VKH fertig machen. In dieser Sachen haben wir mal einen sehr großen Schriftsatz mit vielen Anlagen mit einem Paket ans Gericht übersandt. Die Portokosten hierfür fallen ja sicher unter die 7002, aber was ist mit den Kosten für das Packset? Also die Umverpackung? Fällt diese auch hierunter? Meine Chefin würde gern versuchen, diesen Betrag mit anzugeben.

Habt ihr vielleicht eine Idee?

Viele Grüße
Linda
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

25.02.2022, 12:17

Die Umverpackung kannst Du, genauso wie bei anderen Postsendungen, nicht gesondert geltend machen. Oder habt Ihr schon mal Briefumschläge abgerechnet, oder einen Stapel Papier, oder den Kuli, den Ihr zum Unterschreiben benutzt habt? Das sind allgemeine Betriebskosten, die im Grundrauschen der Verfahrensgebühr eingepreist sind.
LindaRefa
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 20.08.2019, 16:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: im schönen Oberbayern

#3

28.02.2022, 09:29

Super, vielen Dank Adora Belle! ja klar, eigentlich eine echt logische Sache.

Schönen Tag noch!
Antworten