Kosten des Vergleichs bei Mehrwert mit oder ohne Differenzverfahrensgebühr etc.?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Baffy-JL
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#1

19.02.2022, 22:30

Hallo zusammen,

ich habe auf meinem Kostenausgleichungsantrag eine Monierung erhalten.

Es lag folgendes zugrunde:

Wir vertreten zwei Mandanten. Es wurde ein Vergleich geschlossen mit folgender Kostenentscheidung:

"Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Vergleichs werden von der Klägerin zu 60 % und von den Beklagten zu 40 % getragen."

Der Streitwertbeschluss lautet:
Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
Der Mehrwert des Vergleichs beträgt 45.000,00 EUR.

Ich habe einen Kostenausgleichsantrag beim Gericht gestellt und dort alle Kosten aufgelistet, das heißt

1,6 Verfahrensgebühr (Erhöhung inbegriffen) nach 10.000,00 EUR
1,1 Differenzverfahrensgebühr (Erhöhung inbegriffen) nach 45.000,00 EUR
bei beiden Kappung berücksichtigt und nur die Gebühr aus dem Gesamtwert genommen

1,2 Terminsgebühr nach 55.000,00 EUR

1,0 Einigungsgebühr nach 10.000,00 EUR
1,5 Einigungsgebühr nach 45.000,00 EUR
bei beiden Kappung berücksichtigt und nur die Gebühr aus dem Gesamtwert genommen

Porto
MwSt.

von diesem Betrag habe ich dann in Abzug gebracht eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr nach dem zunächst anhängigen Wert von 10.000,00 EUR.

Das Gericht fordert uns jetzt auf, einen korrigierten Kostenausgleichungsantrag zu stellen nur unter Berücksichtigung der Einigungsgebühren VV 1000, 1003 und unter Beachtung des § 15 III RVG. Es weist darauf hin, dass laut Kostengrundentscheidung nur die Kosten des Vergleichs auszugleichen sind.

Was denkt Ihr? Sind die Kosten des Vergleichs nicht alle Mehrkosten, die durch den Abschluss des Vergleichs entstanden sind? Wäre es nicht zu einem Vergleich gekommen, wären doch nur die Verf. und die Terminsgebühr entstanden, oder? Habe ich einen Denkfehler? Wenn ich das so abrechne, wie die Rechtspflegerin das angefordert hat, dann würden die Differenzverfahrensgebühr und die erhöhte Terminsgebühr nicht ausgeglichen werden - kann das stimmen? Sind die nicht auch gerade Bestandteil des Vergleichs?

Ich danke Euch sehr! :thx
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Anahid
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#2

21.02.2022, 12:49

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