Streitwertänderung nach Mandatsniederlegung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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karibikblume
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#1

20.01.2022, 10:34

Hallo Ihr.
Wir haben hier eine etwas ältere Angelegenheit, in welcher wir gegen unseren Mandanten unsere Vergütung festsetzen lassen wollen. Wir haben dazu vor Mandatsniederlegung einen Beschluss bekommen, in welchem der Streitwert auf knapp 6.000,00 € festgesetzt wurde. Nach Mandatsniederlegung wurde unsererseits unserem Mandanten die Kostennote überreicht, welche er nie bezahlt hat, weshalb wir einen Vergütungsfestsetzungsantrag gestellt haben. Seitens des Gerichts kam dann die Aufforderung, den Antrag zu ändern, da der Streitwert lediglich 5.000,00 € wäre. Dieser Beschluss erging knapp 2 Jahre nach dem ersten Beschluss und wurde uns auch nie zugestellt, da wir ja nicht mehr mandatiert waren. Diesen haben wir nun nachgeschickt bekommen, da ich dem Gericht eben dies mitgeteilt habe.
Da es sich hierbei eben um einen Gebührensprung handelt ist meine Frage: Müssen wir nun nach dem Streitwert von 2021 abrechnen, in welchem wir nicht mehr mandatiert waren, oder kann ich nach dem alten Streitwert abrechnen. Der erste Beschluss zum Streitwert war im übrigen nicht vorläufig.
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Anahid
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#2

24.01.2022, 11:07

Wird denn durch den zweiten Beschluss der erste aufgehoben? Fakt ist: In einem Verfahren kann es nur einen Streitwert geben (wenn der nicht zeitlich gestaffelt ist). Ich denke, Ihr werdet daher im Zweifel den niedrigeren Streitwert ansetzen müssen. Allerdings frag ich mich, warum erst 2 Jahre nach Mandatsniederlegung der Festsetzungsantrag gestellt wird. :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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