Abrechnung erbrechtliche Angelegenheit

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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dingo
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#1

13.01.2022, 09:32

Hallo Ihr Lieben,

ich soll eine erbrechtliche Angelegenheit abrechnen und bräuchte Hilfe von den routinierten Profis :wink1

Folgender Sachverhalt:

MA kommt mit Schreiben vom Nachlassgericht, dass sie zur Testamentsvollstreckerin bestimmt wird. Wir beantragen AE beim Nachlassgericht und nehmen am gerichtlichen Termin teil in dem die MA zur Testamentsvollstreckerin ernannt wird.
Der Rechtsanwalt der Miterben erhebt Beschwerde gegen diesen Beschluss.
Der Beschwerde wird nicht abgeholfen, die Sache wird an das OLG übergeben, dann aber zurückverwiesen. Wir geben eine ausführliche Stellungnahme ab. Daraufhin entscheidet das Gericht für unsere Mandantin. Diese wird nunmehr als Testamentsvollstreckerin bestimmt.

Außergerichtliche Tätigkeit:
Parallel schreiben wir die Miterben an. Mit dem Rechtsanwalt der Miterben wird über die Abwicklung der Konten und den Kaufpreis der im Nachlass vorhandenen Immobilie etc. vorab eine Einigung erzielt.

Ich hätte jetzt folgende Abrechnung im Kopf:

Außergerichtliches Verfahren:
1,3 Geschäftsgebühr (evtl auch erhöht wegen Aufwand und so)
1,2 Terminsgebühr (für Telefonate und Verhandlungen mit RA Gegner die auf die Einigung abzielen)
1,5 Einigungsgebühr
Gerichtliches Verfahren:
1,3 Verfahrensgebühr
./. Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr außergerichtliches Verfahren
1,2 Terminsgebühr
AP doppelt

Beschwerdeverfahren:
1,6 Verf. Geb. 3200


Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
Fällt außergerichtlich die Terminsgebühr an?
Ist das Beschwerdeverfahren getrennt zu betrachten oder wird hier auch angerechnet?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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#2

13.01.2022, 10:44

dingo hat geschrieben:
13.01.2022, 09:32
Fällt außergerichtlich die Terminsgebühr an?
Nein, das kannst du nur über den Rahmen mit der Geschäftsgebühr lösen.
dingo hat geschrieben:
13.01.2022, 09:32
Ist das Beschwerdeverfahren getrennt zu betrachten oder wird hier auch angerechnet?
Mein Gefühl sagt nein, aber Wissen ist Macht, also schau ich da mal nach. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
dingo
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#3

17.01.2022, 11:00

Für die zahlreichen außergerichtlichen telefonischen Besprechungen mit dem Gegner mit dem Ziel der Einigung hätte ich gemeint die Terminsgebühr abrechnen zu können. Zum Beschwerdeverfahren habe ich bislang auch nichts gefunden. Ich hab jetzt erst mal Streitwertfestsetzung bei Gericht beantragt. Also hab ich noch ein bisschen Zeit :-)
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#4

17.01.2022, 11:44

Schau mal ins Gesetz. Dann erkennst Du, dass die Terminsgebühr außergerichtlich nicht anfallen kann.
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